GeDIG: Streit über Nutzung von ePA-Daten durch Krankenkassen

Bundesärztekammer warnt vor eigenständiger Bewertung von Gesundheitsrisiken – AOK sieht Chancen für Prävention und digitalen Versorgungseinstieg

Die geplante Ausweitung der Datennutzung durch Krankenkassen sorgt im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) für deutliche Meinungsverschiedenheiten. Bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 14. Oktober 2026 kritisierten Ärztevertreter die vorgesehenen Befugnisse zur Auswertung medizinischer Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA). Krankenkassen sehen darin dagegen neue Möglichkeiten, individuelle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und Versicherte gezielter durch das Versorgungssystem zu begleiten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8279) sieht unter anderem vor, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Prävention und Versorgung weiterzuentwickeln. Nach Darstellung der Bundesärztekammer sollen Krankenkassen künftig medizinische Informationen aus der ePA auswerten können, um Versicherte auf individuelle Risiken und geeignete Versorgungsangebote hinzuweisen.

Bundesärztekammer fordert klare Grenzen der Datennutzung

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt warnt davor, die Bewertung medizinischer Befunde und die Ableitung individueller Handlungsempfehlungen auf Krankenkassen zu übertragen. Die Interpretation gesundheitlicher Risiken sei Bestandteil der ärztlichen Behandlung und müsse in der Verantwortung der Ärzteschaft bleiben. Die BÄK unterstützt zwar grundsätzlich die systematische Auswertung von Gesundheitsdaten zur Risikoerkennung. Sie lehnt jedoch ab, dass Krankenkassen daraus eigenständig medizinische Empfehlungen ableiten und Versicherte ohne Einbindung der behandelnden Ärzte kontaktieren können.

Kritisch bewertet die Ärztekammer außerdem geplante Möglichkeiten zur Erhebung zusätzlicher personenbezogener Informationen, etwa über Ernährung, Rauchen oder Alkoholkonsum. Auch bei der vorgesehenen Erprobung neuer Datenverarbeitungsverfahren in sogenannten Reallaboren fordert sie engere Grenzen und verbindliche Widerspruchsmöglichkeiten für Versicherte. Die erweiterten Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen sollen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden und medizinische Reallabore sollen im Verantwortungsbereich der Ärzteschaft angesiedelt werden. (1)

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verbraucherzentrale Bundesverband äußerten in der Anhörung datenschutzrechtliche und versorgungspolitische Bedenken. Sie warnen insbesondere davor, dass zusätzliche Gesundheits- und Sozialdaten eine Einflussnahme der Krankenkassen auf persönliche Lebensverhältnisse ermöglichen könnten.

Krankenkassen sehen Potenzial für bessere Prävention

Der AOK-Bundesverband bewertet die vorgesehenen Erweiterungen deutlich positiver. Aus Sicht der Krankenkassen könnten medizinische Daten dazu beitragen, gesundheitliche Risiken bereits vor dem Auftreten schwerer Erkrankungen zu identifizieren und Versicherte frühzeitig auf Präventions- und Behandlungsangebote aufmerksam zu machen.

Beispielsweise könnten erhöhte Risiken für schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkannt werden. Die AOK sieht darin einen Ansatz, um vermeidbare Krankheitsverläufe zu reduzieren und Versicherte stärker bei der Orientierung im Gesundheitswesen zu unterstützen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der geplante digitale Versorgungseinstieg. Über die Anwendungen der Krankenkassen sollen Versicherte künftig einfacher Zugang zu standardisierten Ersteinschätzungen, elektronischen Überweisungen und anschließenden Terminangeboten erhalten.

Der AOK-Bundesverband bezeichnet den digitalen Versorgungseinstieg als wichtigen Innovationsschritt. Auch der GKV-Spitzenverband unterstützt eine stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten zur individuellen Beratung, fordert jedoch eine ausgewogene Umsetzung mit praktikablen technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. (2)

Krankenhausgesellschaft fordert elektronische Einweisung

Für Krankenhäuser enthält das GeDIG ebenfalls relevante Digitalisierungsvorhaben. Neben der Weiterentwicklung der ePA geht es unter anderem um interoperable Datenformate und eine bessere digitale Kommunikation zwischen Leistungserbringern.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht allerdings eine wesentliche Lücke im Gesetzentwurf: Während die elektronische Überweisung in der ambulanten Versorgung ausdrücklich vorgesehen ist, fehlt nach ihrer Einschätzung eine entsprechende Regelung für die elektronische Einweisung ins Krankenhaus.

Die DKG fordert deshalb eine standardisierte und rechtssichere digitale Lösung für den Übergang von der ambulanten in die stationäre Behandlung. Gerade an dieser Schnittstelle könnten einheitliche digitale Prozesse den Informationsaustausch verbessern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. (3)

Der Konflikt über die erweiterten Datennutzungsbefugnisse zeigt eine zentrale Frage des Gesetzgebungsverfahrens: Wie weit darf die datenbasierte Versorgungssteuerung durch Krankenkassen reichen, und welche medizinischen Entscheidungen müssen der ärztlichen Behandlung vorbehalten bleiben?