DeQS-RL: Monatliche Exportpflicht Patientenbefragung PCI/PPCI12.08.2026IQTIG / zuständige Stelle · Abgabefrist2026-08-12
DeQS-RL: Quartalsweise Datenlieferung QS-Verfahren (Q2/2026)IQTIG / zuständige Stelle · Abgabefrist
IQTIG / zuständige Stelle
Qualitätssicherung
–
Institution
IQTIG / zuständige Stelle
Berichts-/Datenjahr
2026
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
verfahrensabhängig
Termintyp
Abgabefrist
Regel / Wiederholung
einmalig/2026
Hinweise
Termin für mehrere DeQS-Verfahren; verfahrens- und modulbezogene Ausnahmen beachten. Fällt 2026 ggf. auf Wochenendtag; keine pauschale Werktagsverschiebung annehmen.
Nur Baden-Württemberg; meldepflichtige Krankenhäuser nach Landesverfahren MRE
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
Landesverfahren BW: QS MRE
Regel / Wiederholung
halbjährlich nach QiG BW-Lieferfristenplan
Hinweise
PDF QiG BW Lieferfristen EJ2026, Seite 2; nur mit Bundeslandfilter veröffentlichen | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink.
Qualitätsbericht 2025 – Datensätze QSFFx und PPP15.11.2026G-BA · Meldezeitraum2026-11-15
DeQS-RL: Quartalsweise Datenlieferung QS-Verfahren (Q3/2026)IQTIG / zuständige Stelle · Abgabefrist
IQTIG / zuständige Stelle
Qualitätssicherung
–
Institution
IQTIG / zuständige Stelle
Berichts-/Datenjahr
2026
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
verfahrensabhängig
Termintyp
Abgabefrist
Regel / Wiederholung
einmalig/2026
Hinweise
Termin für mehrere DeQS-Verfahren; verfahrens- und modulbezogene Ausnahmen beachten. Fällt 2026 ggf. auf Wochenendtag; keine pauschale Werktagsverschiebung annehmen.
Regel 31.12. des Vorjahres; bei noch nicht genehmigtem Landesbasisfallwert sechs Wochen nach Genehmigung
Hinweise
REGELTERMIN MIT AUSNAHME: Falls Landesbasisfallwert 2027 bis 31.12.2026 nicht genehmigt, erst sechs Wochen nach Genehmigung; nur die in § 11 Abs. 4 KHEntgG bezeichneten Unterlagen. Prüfen Sie den Genehmigungsstand individuell.
Krankenhäuser, die gemäß § 21 KHEntgG zur Datenübermittlung verpflichtet sind
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 3b KHEntgG
Regel / Wiederholung
Jährlich 15.01. des Folgejahres; technische Jahresvorgaben prüfen
Hinweise
InEK bestätigt Datenlieferungszeitraum III für 2026. Einschließlich verpflichtender AOP-Fälle und § 115f-Fälle. Letztmögliche Erst- und Korrekturlieferung 15.01.2027, 24:00 Uhr. Frühzeitig liefern; keine Korrektur nach Fristende.
Krankenhäuser mit pflegesensitiven Bereichen gemäß PpUGV
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 6 PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2026
Regel / Wiederholung
Eine Woche nach Ende der regulären Quartalsmeldefrist
Hinweise
Die reguläre Quartalsmeldung Q4/2026 an das InEK endet am 15.01.2027; die Weiterleitung an örtliche Vertragsparteien erfolgt binnen einer Woche bis 22.01.2027. Bei fristgerecht beantragter sanktionsfreier Nachmeldung nennt InEK den 29.01.2027.
QFR-RL – Konformitätserklärung zur Strukturabfrage 2026G-BA / IQTIG · Abgabefrist
G-BA / IQTIG
Qualitätssicherung
§ 11 Abs. 4 QFR-RL
–
Institution
G-BA / IQTIG
Adressat
IQTIG
Berichts-/Datenjahr
2026
Bezugszeitraum
QFR-RL, Erfassungsjahr 2026
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Krankenhäuser der perinatologischen Versorgungsstufen gemäß QFR-RL
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 4 QFR-RL
Regel / Wiederholung
Jährlich am 31. Januar des Folgejahres; im jeweiligen Rechtsstand überprüfen
Hinweise
Separate Konformitätserklärung neben der Strukturabfrage vom 15.01.; laut DKG-Fristenübersicht Stand 20.07.2026; bei Aufforderung Korrektur bis 15.02.2027.
Nur Baden-Württemberg; meldepflichtige Krankenhäuser nach Landesverfahren MRE
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
Landesverfahren BW: QS MRE
Regel / Wiederholung
halbjährlich nach QiG BW-Lieferfristenplan
Hinweise
PDF QiG BW Lieferfristen EJ2026, Seite 2; Wochenende: Verschiebung zum nächsten Werktag beachten | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink. | Im veröffentlichten Plan steht 28.02.2027 (Sonntag); landesrechtliche/§193-BGB-Werktagsregel beachten, tatsächliches Fristende klären.
Nur Baden-Württemberg; Krankenhäuser des Schlaganfallprojekts
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
Landesverfahren BW: 80/1
Regel / Wiederholung
landesspezifische Endlieferung
Hinweise
PDF QiG BW Seite 2: späteste Erst- und Korrekturlieferung 28.02.2027; ggf. Werktagverschiebung | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink. | Im veröffentlichten Plan steht 28.02.2027 (Sonntag); landesrechtliche/§193-BGB-Werktagsregel beachten, tatsächliches Fristende klären.
quartalsweise mit Endlieferung; Korrektur bis 15.03.2027
Hinweise
PDF LAGQH EJ2026 v02, Seite 1 | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink. | Im veröffentlichten Plan steht 28.02.2027 (Sonntag); landesrechtliche/§193-BGB-Werktagsregel beachten, tatsächliches Fristende klären.
Nur Hessen; Schlaganfall Akutbehandlung und neurologische Frühreha Phase B
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
Hessische Landesverfahren SA_HE; SA_FRUEHREHA_HE
Regel / Wiederholung
quartalsweise mit Endlieferung; Korrektur bis 15.03.2027
Hinweise
PDF LAGQH EJ2026 v02, Seite 1; 28.02.2027 Sonntag, Werktagregel | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink. | Im veröffentlichten Plan steht 28.02.2027 (Sonntag); landesrechtliche/§193-BGB-Werktagsregel beachten, tatsächliches Fristende klären.
Qualitätsbericht 2025 – Ende der Antragsfrist für inhaltliche BerichtigungenG-BA / Annahmestelle Qb · Bedingte Abgabefrist
G-BA / Annahmestelle Qb
Qualitätsmanagement
Qb-R – Verfahren Berichtsjahr 2025
–
Institution
G-BA / Annahmestelle Qb
Adressat
Annahmestelle Qb
Berichts-/Datenjahr
2025
Bezugszeitraum
Berichtsjahr 2025
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser; nur bei Berichtigungsbedarf
Termintyp
Bedingte Abgabefrist
Rechtsgrundlage
Qb-R – Verfahren Berichtsjahr 2025
Regel / Wiederholung
Berichtigungsanträge 16.12.2026 bis 28.02.2027
Hinweise
Ende des bei der Annahmestelle Qb veröffentlichten Beantragungszeitraums 16.12.2026–28.02.2027; keine allgemeine Abgabepflicht ohne Berichtigungsbedarf. Nicht mit regulärer Übermittlung des Qualitätsberichts verwechseln.
PDF QiG BW Seite 2 | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink. | Bundesweit begründete Risikostatistik-Pflicht. Der Eintrag dokumentiert den regionalen Abgabeweg und die Vorgaben der QiG BW; keine zusätzliche bundesweite Pflicht.
PDF QiG BW Seite 2; gesonderte Sollstatistik für SEPE | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink.
Nur Baden-Württemberg; DeQS-dokumentationspflichtige Standorte
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
DeQS-RL; landesbezogene Datenannahme
Regel / Wiederholung
jährlich laut QiG BW-Verfahrensplan
Hinweise
Elektronisch und Papierform mit Originalunterschrift gemäß QiG BW PDF Seite 2 | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink. | Bundesweit begründete Sollstatistik-Pflicht. Dieser Termin dokumentiert die QiG-BW-spezifischen Abgabeanforderungen (elektronisch und Papierform mit Konformitätserklärung/Unterschrift). Nicht als zusätzliche, bundesweit eigenständige Pflicht interpretieren.
PDF LAGQH EJ2026 v02, Seite 1 | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink. | Bundesweit begründete Risikostatistik-Pflicht. Der Eintrag dokumentiert die hessische Lieferung an die LAGQH; keine zusätzliche bundesweite Pflicht.
Nur Hessen; DeQS-dokumentationspflichtige Krankenhäuser
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
DeQS-RL
Regel / Wiederholung
jährlich laut LAGQH-Lieferfristenplan
Hinweise
PDF LAGQH EJ2026 v02, Seite 1 | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink. | Bundesweit begründete Sollstatistik-Pflicht. Der Eintrag dient als hessischer Abgabehinweis entsprechend der LAGQH-Fristenübersicht und ist keine eigenständige bundesweite Pflicht.
PDF LAGQH EJ2026 v02, Seite 1 | Primärbeleg: Landes-Lieferfristenplan EJ 2026 (Nutzerdokument); verlinkte Seite ist Übersicht, nicht der konkrete PDF-Direktlink.
Krankenhäuser, die gemäß § 21 KHEntgG zur Datenübermittlung verpflichtet sind
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 KHEntgG
Regel / Wiederholung
Jährlich zum 31.03. des Folgejahres; eventuelle gesondert veröffentlichte Korrektur- und Nachlieferfristen prüfen
Hinweise
Gesetzlicher Hauptabgabetermin der regulären §-21-Jahresdatenlieferung für Datenjahr 2026. Eventuelle zusätzliche Verfahrens- und Fehlerkorrekturtermine sind gesondert anhand InEK-Verfahrensunterlagen für 2027 zu prüfen.
Krankenhäuser mit Datenlieferungspflicht nach § 21 KHEntgG
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 7 KHEntgG
Regel / Wiederholung
Quartalsweise zum 15. des Folgemonats nach Quartalsende
Hinweise
InEK bestätigt diese gesetzlichen Quartalsstichtage als jährlich wiederkehrend. Vor Lieferung aktuelle Datenstruktur und Verfahrensbeschreibung prüfen.
IQTIG, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie zuständige Landesaufsichtsbehörde
Berichts-/Datenjahr
2027
Bezugszeitraum
Q1/2027
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, soweit Personal-Mindestvorgaben im Quartal nicht erfüllt wurden
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 3 PPP-RL
Regel / Wiederholung
Bei Nichterfüllung: spätestens sechs Wochen nach Ende des betreffenden Quartals
Hinweise
Nur bei Nichterfüllung der einrichtungs- und quartalsbezogenen personellen Mindestvorgaben. Meldeverfahren und gültiges Servicedokument für 2027 vor Abgabe prüfen.
DeQS-RL, Teil 2, Datenlieferfristen der jeweiligen Ver…
–
Institution
G-BA / IQTIG
Adressat
Zuständige QS-Datenannahmestelle
Berichts-/Datenjahr
2027
Bezugszeitraum
Q1/2027
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Krankenhäuser mit dokumentationspflichtigen Leistungen in den jeweiligen DeQS-Verfahren
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
DeQS-RL, Teil 2, Datenlieferfristen der jeweiligen Verfahren
Regel / Wiederholung
Regelfrist nach DeQS-RL; verfahrensbezogene Sonderregelungen beachten
Hinweise
Regelfrist für Daten des ersten Quartals. Die themenspezifischen Vorgaben des jeweiligen QS-Verfahrens und der zuständigen Datenannahmestelle bleiben maßgeblich.
Krankenhäuser, die gemäß § 21 KHEntgG zur Datenübermittlung verpflichtet sind
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 3b KHEntgG
Regel / Wiederholung
Jährlich 15.06.; technische Verfahrensbeschreibung für 2027 prüfen
Hinweise
Jährlicher gesetzlicher Stichtag für Datenlieferungszeitraum I. Erstlieferung und ggf. Korrekturlieferungen bis Fristende abschließen. 2027-spezifischen Leistungsumfang (insb. AOP), Datensatzversion und Datenannahmebeginn anhand aktualisierter InEK-Unterlagen prüfen; keine ungeprüfte Übertragung technischer 2026-Einzelvorgaben.
Krankenhäuser mit Datenlieferungspflicht nach § 21 KHEntgG
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 7 KHEntgG
Regel / Wiederholung
Quartalsweise zum 15. des Folgemonats nach Quartalsende
Hinweise
InEK bestätigt diese gesetzlichen Quartalsstichtage als jährlich wiederkehrend. Vor Lieferung aktuelle Datenstruktur und Verfahrensbeschreibung prüfen.
PpUG 2026 – Sonderfrist bei sanktionsfreier Nachmeldung28.07.2027InEK · Bedingte Nachfrist2027-07-28
Mindestmengen – Prognosedarlegung für 2028G-BA · Abgabefrist
G-BA
Qualitätssicherung
Mm-R
–
Institution
G-BA
Adressat
Landesverbände der Krankenkassen / Ersatzkassen
Berichts-/Datenjahr
2028
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Krankenhäuser mit mindestmengenrelevanten Leistungen
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
Mm-R
Regel / Wiederholung
jährlich 07.08.; Sonderregeln je Leistung prüfen
Hinweise
Jährliche Abgabefrist des Krankenhausträgers bis spätestens 7. August. Nur für standortbezogene mindestmengenrelevante Leistungen; Sonder- und Übergangsregeln prüfen.
IQTIG, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie zuständige Landesaufsichtsbehörde
Berichts-/Datenjahr
2027
Bezugszeitraum
Q2/2027
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, soweit Personal-Mindestvorgaben im Quartal nicht erfüllt wurden
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 3 PPP-RL
Regel / Wiederholung
Bei Nichterfüllung: spätestens sechs Wochen nach Ende des betreffenden Quartals
Hinweise
Nur bei Nichterfüllung der einrichtungs- und quartalsbezogenen personellen Mindestvorgaben. Meldeverfahren und gültiges Servicedokument für 2027 vor Abgabe prüfen.
Krankenhäuser mit Datenlieferungspflicht nach § 21 KHEntgG
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 7 KHEntgG
Regel / Wiederholung
Quartalsweise zum 15. des Folgemonats nach Quartalsende
Hinweise
InEK bestätigt diese gesetzlichen Quartalsstichtage als jährlich wiederkehrend. Vor Lieferung aktuelle Datenstruktur und Verfahrensbeschreibung prüfen.
Krankenhäuser, die gemäß § 21 KHEntgG zur Datenübermittlung verpflichtet sind
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 3b KHEntgG
Regel / Wiederholung
Jährlich 15.10.; technische Verfahrensbeschreibung für 2027 prüfen
Hinweise
Jährlicher gesetzlicher Stichtag für Datenlieferungszeitraum II. Erstlieferung und ggf. Korrekturlieferungen bis Fristende abschließen. 2027-spezifischen Leistungsumfang (insb. AOP), Datensatzversion und Datenannahmebeginn anhand aktualisierter InEK-Unterlagen prüfen.
IQTIG, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie zuständige Landesaufsichtsbehörde
Berichts-/Datenjahr
2027
Bezugszeitraum
Q3/2027
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, soweit Personal-Mindestvorgaben im Quartal nicht erfüllt wurden
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 3 PPP-RL
Regel / Wiederholung
Bei Nichterfüllung: spätestens sechs Wochen nach Ende des betreffenden Quartals
Hinweise
Nur bei Nichterfüllung der einrichtungs- und quartalsbezogenen personellen Mindestvorgaben. Meldeverfahren und gültiges Servicedokument für 2027 vor Abgabe prüfen.
Nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser mit Korrekturbedarf
Termintyp
Korrekturfrist
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 2 Qb-R
Regel / Wiederholung
Korrekturlieferungen gemäß § 8 Abs. 2 Qb-R bis 15.12. des Erstellungsjahres
Hinweise
Nur relevant, wenn Nach-, Ersatz- oder Korrekturlieferungen zum Qualitätsbericht 2026 erforderlich sind. Jahresspezifische Annahmestellen-Hinweise beachten.
Krankenhäuser mit Datenlieferungspflicht nach § 21 KHEntgG
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 7 KHEntgG
Regel / Wiederholung
Quartalsweise zum 15. des Folgemonats nach Quartalsende
Hinweise
InEK bestätigt diese gesetzlichen Quartalsstichtage als jährlich wiederkehrend. Vor Lieferung aktuelle Datenstruktur und Verfahrensbeschreibung prüfen.
Krankenhäuser, die gemäß § 21 KHEntgG zur Datenübermittlung verpflichtet sind
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 3b KHEntgG
Regel / Wiederholung
Jährlich 15.01. des Folgejahres; technische Verfahrensbeschreibung für 2027 prüfen
Hinweise
Abschlusslieferung für das Datenjahr 2027 am 15.01.2028. Erstlieferung und ggf. Korrekturlieferungen bis Fristende abschließen. AOP-/§ 115f-Umfang und technische Vorgaben für das Datenjahr 2027 vor Verwendung prüfen.
QFR-RL – Konformitätserklärung für 2027G-BA / IQTIG · Abgabefrist
G-BA / IQTIG
Qualitätsmanagement
QFR-RL, Regelungen zum Nachweis der Qualitätsanforderu…
–
Institution
G-BA / IQTIG
Adressat
IQTIG
Berichts-/Datenjahr
2027
Bezugszeitraum
Erfassungsjahr 2027
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Krankenhausstandorte mit Versorgung von Früh- und Reifgeborenen im Anwendungsbereich der QFR-RL
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
QFR-RL, Regelungen zum Nachweis der Qualitätsanforderungen, Absatz 4
Regel / Wiederholung
Bis 31. Januar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres
Hinweise
Erklärung über die Richtigkeit der Angaben, unterschrieben durch Geschäftsführung oder vertretungsberechtigte Person; nach geltender Richtlinie im Original und elektronisch an IQTIG. Vor Versand mögliche Regeländerungen für 2027 prüfen.
IQTIG, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie zuständige Landesaufsichtsbehörde
Berichts-/Datenjahr
2027
Bezugszeitraum
Q4/2027
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, soweit Personal-Mindestvorgaben im Quartal nicht erfüllt wurden
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 3 PPP-RL
Regel / Wiederholung
Bei Nichterfüllung: spätestens sechs Wochen nach Ende des betreffenden Quartals
Hinweise
Nur bei Nichterfüllung der einrichtungs- und quartalsbezogenen personellen Mindestvorgaben. Meldeverfahren und gültiges Servicedokument für 2027 vor Abgabe prüfen.
DeQS-RL, Teil 2, Datenlieferfristen der jeweiligen Ver…
–
Institution
G-BA / IQTIG
Adressat
Zuständige QS-Datenannahmestelle
Berichts-/Datenjahr
2027
Bezugszeitraum
Erfassungsjahr 2027
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Krankenhäuser mit dokumentationspflichtigen Leistungen in den jeweiligen DeQS-Verfahren
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
DeQS-RL, Teil 2, Datenlieferfristen der jeweiligen Verfahren
Regel / Wiederholung
Regelfrist nach DeQS-RL; verfahrensbezogene Sonderregelungen beachten
Hinweise
Regelhafte Korrekturfrist für das Erfassungsjahr; enthält gegebenenfalls auch Sollstatistik/Konformitätserklärung nach einschlägiger Regelung. Verfahrensabhängigkeit beachten.
DeQS-RL – Sollstatistik und Konformitätserklärung für 2027G-BA / Datenannahmestellen · Abgabefrist
G-BA / Datenannahmestellen
Qualitätsmanagement
DeQS-RL Teil 1 § 15 und Teil 2 verfahrensspezifische F…
–
Institution
G-BA / Datenannahmestellen
Adressat
Zuständige QS-Datenannahmestelle
Berichts-/Datenjahr
2027
Bezugszeitraum
Erfassungsjahr 2027
Geltungsbereich
Bundesweit
Betroffene Einrichtungen
Krankenhäuser mit dokumentationspflichtigen DeQS-Verfahren; verfahrensspezifische Abweichungen beachten
Termintyp
Abgabefrist
Rechtsgrundlage
DeQS-RL Teil 1 § 15 und Teil 2 verfahrensspezifische Fristen
Regel / Wiederholung
Regelfrist bis zum Ende der Korrekturfrist am 15. März des Folgejahres
Hinweise
Gleicher Stichtag wie die bereits erfasste DeQS-Korrekturfrist 15.03.2028, aber andere Nachweisdokumente. Anwendbarkeit und Abgabeweg nach jeweiligem QS-Verfahren prüfen.
DeQS-RL – Sollstatistik und Konformitätserklärung für 202715.03.2028G-BA / Datenannahmestellen · Abgabefrist2028-03-15
Für diese Auswahl sind keine bestätigten Fristen hinterlegt.
Seite 1
Redaktionell gepflegte Fristenübersicht ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die offiziellen Vorgaben; eine Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Einrichtungsspezifische und landesrechtliche Fristen bitte gesondert prüfen.
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