Förderung der Geburtshilfe nach § 5 Abs. 2b und 2c KHEntgG über das Jahr 2024 hinaus bis einschließlich 2026 verlängert.
DKG e. V. (PDF, 48 kB)
Zu Änderungsvereinbarung sind aktuell 7 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Förderung der Geburtshilfe nach § 5 Abs. 2b und 2c KHEntgG über das Jahr 2024 hinaus bis einschließlich 2026 verlängert.
DKG e. V. (PDF, 48 kB)
Die Vertragspartner haben sich zum Rahmenvertrag Entlassmanagement der Krankenhäuser auf die 10. Änderungsvereinbarung verständigt.
Eine erneute Ziehung von 30 Krankenhäusern zur Erhöhung der Repräsentativität in der Kalkulationsstichprobe findet am 23.09.2022 beim InEK in Siegburg statt.
Vereinbarung von Vorgaben der Vertragsparteien für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten nach § 3 Absatz 2 der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung
Die Vertragsparteien haben Vorgaben für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten erstellt. Diese sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.