Zum 01.05.2021 wurde der Landesbasisfallwert 2021 vom zuständigen Regierungspräsidium Gießen genehmigt.
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Beigefügt finden Sie alle bisher vereinbarten Landesbasisfallwerte der Bundesländer für 2021. Stand 29.04.2021
Erhöhter Landesbasisfallwert bringt den Kliniken zusätzliche Mittel
Die Krankenkassen und die Hamburgische Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2021 auf einen Finanzrahmen für Krankenhausbehandlungen geeinigt.
Die Krankenkassen haben sich einvernehmlich mit der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen auf einen gemeinsamen Landesbasisfallwert für 2021 geeinigt.
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2021 geeinigt.
In der am 1. Januar 2021 geltenden Fassung des § 10 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wird erstmals für das Jahr 2021 eine geänderte Vereinbarung des Bundbasisfallwertes eingeführt.
Krankenhausfinanzierung 2021 gesichert – Gesetzliche Krankenkassen stellen 9,3 Milliarden Euro zur Verfügung
Bis zum Vorliegen des genehmigten Landesbasisfallwertes 2021 ist der Landesbasisfallwert 2020 ohne Ausgleiche nach Angleichung nach § 10 Abs. 8 KHEntgG in Höhe von 3.654,15...
Berliner Krankenhausgesellschaft und Verbände der Krankenkassen einigen sich auf Landesbasisfallwert 2021 in Höhe von 3.750,11 Euro.
Die Kosten der Krankenhäuser sind von Mitte 2019 bis Mitte 2020 weniger stark gestiegen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.