Wettbewerbsrecht tritt bei standortübergreifenden Fusionen in den Hintergrund
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Wettbewerbsrecht tritt bei standortübergreifenden Fusionen in den Hintergrund
Die beiden ehemaligen DRK-Kliniken in Kassel-Wehlheiden und Kaufungen sowie das angeschlossene Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) gehören ab heute zur Helios Kliniken Gruppe.
Der Bundestag hat am 14.01.2021 eine kartellrechtliche Bereichsausnahme für Krankenhausfusionen geschaffen, sofern der Zusammenschluss nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz i.V.m. der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) gefördert wird.
Die Dortmunder St.-Johannes-Gesellschaft, der das Hammer Haus zu 100 Prozent gehört, kündigte einen Zusammenschluss mit weiteren Häusern in Dortmund, Lünen, Schwerte und Werne an.
Herausgeber : Nomos; 1. Auflage (26. August 2020) | Claudia Mareck (Autor)
Um für die Fusion Fördergelder zu bekommen, ohne die der Zusammenschluss nicht zu realisieren sein dürfte, müssen Fristen eingehalten werden. Schon jetzt sind aus den...
Die Einrichtungen etablieren einen neuen Schwerpunkt der AMEOS Gruppe in Nordrhein-Westfalen.
Das wird bei Fusionen, die angesichts einer neuen Bertelsmann-Studie geradezu wünschenswert sind, besonders relevant…
Wie das Unternehmen mitteilt, hat das zuständige spanische Kartellamt die Übernahme ohne Auflagen genehmigt. Damit könne die Transaktion zum 31. Januar 2017 abgeschlossen werden. Quirónsalud...
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Wir schließen uns der Bewertung und Einschätzung der DDG zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses uneingeschränkt an
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Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel würde – wie Reinhard Schaffert richtig hervorhebt – nicht nur kurzfristig 1,8 Milliarden Euro entziehen, …
genau diese Systematik beobachten wir auch in unserem Klinikum. Neben diesem, werden auch immer häufiger per § 301 REchnungen abgewiesen, …