Fusionskontrolle im Krankenhausbereich erheblich eingeschränkt

Wettbewerbsrecht tritt bei standortübergreifenden Fusionen in den Hintergrund

Die Neuregelung werfe zahlreiche Fragen auf, insbesondere zur Definition von „standortübergreifenden Konzentrationen“ und ob auch Zusammenschlüsse von Fachrichtungen ohne Standortzusammenlegung darunterfallen, kommentiert Gleiss Lutz Hootz Hirsch Rechtsanwälte.

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