Erheblicher Korrekturbedarf bei der Pflegereform – 500-Millionen-Euro-Kürzung gefährdet Personalaufbau

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. zu den Erwartungen an die Politik

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert dringende gesetzliche Korrekturen, um der angespannten wirtschaftlichen Lage der Kliniken entgegen zu wirken und das Ziel der Personalstärkung auch tatsächlich erreichen zu können. „Die zentrale Quelle für die Finanzierungsproblematik ist die im Personalbereich. Die Krankenhäuser haben im Jahr 2017 mehr als 10.000 zusätzliche Vollkräfte eingestellt. Dahinter steht ein Personalkostenzuwachs von 0,6 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Tarifsteigerungen in 2017 mit 2,26 Milliarden Euro. Dem stehen aus der Gesetzlichen (GKV) von gerade mal 1,19 Milliarden Euro gegenüber. Dies macht deutlich, wie groß die Finanzierungslücke der Krankenhäuser bei den ist, uns fehlen allein im Jahr 2017 mehr als eine Milliarde Euro“, erläuterte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. […] […] Nach Ansicht der DKG kann Personalsicherung und Personalstärkung nicht durch unrealistische Mindestpersonalvorgaben erreicht werden. Die vorgesehene Personalvorgabe von 2:1 in der Intensivmedizin wird dazu führen, dass Intensivmedizinplätze verknappen und Patienten nicht aufgenommen werden können. […]

Außerdem melden die Kliniken eine enorm angestiegene Zahl von Kürzungen und Zahlungsverweigerungen für erbrachte Behandlungen. Die -Prüfquote steigt in vielen Krankenhäusern auf 15 Prozent und mehr an. In früheren Jahren lag sie etwa bei 10 Prozent. Die gehen immer mehr dazu über, mit Computerprogramm-gestützten Methoden kleinste Unzulänglichkeiten in der oder bei Strukturvorgaben zu detektieren und zum Anlass zu nehmen, Rechnungen zu kürzen oder Zahlungen sogar komplett zu verweigern, völlig losgelöst von der Qualität der Behandlung, die der Patient tatsächlich erfahren hat“,  […] […] Neuestes Beispiel hierfür ist die Schlaganfallversorgung. Durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes, das die Fahrzeit zur nächstgelegenen Neurochirurgie massiv einschränkt, werden die Krankenkassen in die Lage versetzt, tausende eigentlich korrekte Abrechnungen willkürlich zu kürzen. „Eine Krankenkasse, die sich auf solche Urteile beruft, kann sofort die aktuell erbrachten Leistungen verrechnend kürzen. Kürzungen können zudem vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Das alles muss sich dringend ändern“, […]

Hinsichtlich der Regelung zur gestuften Notfallversorgung forderte der DKG-Präsident, dass die Zuschläge für die Finanzierung der Vorhaltekosten für die jeweiligen Stufen gesetzlich festzulegen sind. Die Kürzungsvorgaben müssen gestrichen, zumindest aber ausgesetzt werden […]

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft (PDF, 64KB)


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