Kritische Bewertung des KHVVG durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußert sich kritisch zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG).
Die DKG betont, dass die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch nicht refinanzierte Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 stark belastet wurde und fordert einen umfassenden Inflationsausgleich sowie die vollständige Refinanzierung der Personalkostensteigerungen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden als unzureichend angesehen, da sie die entstandene Lücke zwischen Kosten und Erlösen ignorieren.
Die DKG begrüßt zwar die Einführung einer bundeseinheitlichen Krankenhausplanung, besteht jedoch auf der Umsetzung der NRW-Leistungsgruppensystematik ohne kurzfristige Änderungen bis Ende 2026. Die geplante Vorhaltevergütung wird als bürokratisch und ineffektiv kritisiert, und es wird gefordert, wesentliche Strukturkosten über etablierte Finanzierungsinstrumente auszugleichen.
Die DKG sieht das Potential sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen als nicht vollständig genutzt an und verlangt eine bessere Absicherung dieser Einrichtungen. Zudem wird ein breiter Instrumentenkasten gefordert, um eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Der Transformationsfonds sollte nach Meinung der DKG nicht ausschließlich aus GKV-Mitteln, sondern auch aus Steuermitteln finanziert werden.
Abschließend fordert die DKG eine Entbürokratisierung der Krankenhäuser und eine umfassende Überarbeitung des Prüfungs- und Kontrollregimes. Sie plädiert für eine Drittelfinanzierung des Transformationsfonds durch Bund, Länder und Krankenkassen und betont die Notwendigkeit einer effektiven Entlastung der Krankenhäuser von bürokratischen Pflichten.
Reformbedarf und Meilenstein: DKG fordert Anpassung der Krankenhausstrukturen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hebt die Bedeutung einer guten ambulanten und stationären medizinischen Versorgung als zentrales Element staatlicher Fürsorge hervor. Sie warnt vor den Herausforderungen, die eine alternde Bevölkerung und der Fachkräftemangel für die wohnortnahe medizinische Versorgung, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, darstellen. Die DKG drängt seit längerem auf eine grundlegende Reform der Krankenhausstrukturen und -finanzierung und bietet ihre Unterstützung für eine umfassende Krankenhausreform an. Die Einigung zwischen Bund und Ländern im Juli 2023, die Krankenhausplanung nach dem Modell Nordrhein-Westfalens zu gestalten und das DRG-System durch eine leistungsmengenunabhängige Vorhaltefinanzierung zu ergänzen, wird als wichtiger Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Krankenhausstruktur gewertet.







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Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel würde – wie Reinhard Schaffert richtig hervorhebt – nicht nur kurzfristig 1,8 Milliarden Euro entziehen, …
genau diese Systematik beobachten wir auch in unserem Klinikum. Neben diesem, werden auch immer häufiger per § 301 REchnungen abgewiesen, …