Bundesregierung verweist bei Krankenhausplanung auf Länderhoheit
Antwort auf Linken-Anfrage betont Verantwortung der Länder für Klinikversorgung in Brandenburg
Die Bundesregierung hat die zentrale Verantwortung der Länder für die Krankenhausplanung und die stationäre Versorgung erneut hervorgehoben. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum Brandenburgs betont die Bundesregierung, dass die Krankenhausreform zwar qualitative und strukturelle Ziele verfolge, die konkrete Ausgestaltung jedoch weiterhin in der Zuständigkeit der Länder liege.
Wie aus der Bundestagsdrucksache 21/5647 hervorgeht, soll die Krankenhausreform eine „qualitativ hochwertige, flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung“ sichern. Die Belange ländlicher und strukturschwacher Regionen würden dabei ausdrücklich berücksichtigt. Gleichzeitig stellt die Bundesregierung klar, dass die Krankenhausplanung und die Sicherstellung der stationären Versorgung weiterhin Aufgabe der Länder bleiben.
Die Anfrage der Linksfraktion thematisierte insbesondere Krankenhausschließungen, die Entwicklung der Geburtshilfe sowie die Erreichbarkeit stationärer Versorgung im Land Brandenburg. Hintergrund ist der seit Jahren anhaltende Strukturwandel im Krankenhaussektor, der vor allem kleinere Häuser im ländlichen Raum betrifft.
Nach Angaben der Bundesregierung liegen detaillierte Erkenntnisse zu einzelnen Krankenhausschließungen, Fusionen oder Herabstufungen von Standorten unterhalb der Landesebene überwiegend nicht vor. Entsprechende Informationen müssten von den zuständigen Landesbehörden bereitgestellt werden. Auch konkrete Daten zur Entwicklung der Rettungsdienstkapazitäten oder zu regionalen Auswirkungen von Standortschließungen seien auf Bundesebene nicht vorhanden.
Im Fokus der Anfrage stand zudem die Geburtshilfeversorgung. Die Bundesregierung verweist dabei auf bestehende Förderinstrumente für geburtshilfliche Abteilungen. Seit 2023 erhalten Krankenhäuser mit Geburtshilfe jährlich zusätzliche Fördermittel in Höhe von bundesweit 120 Millionen Euro. Diese Förderung wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verstetigt.
Ab 2028 sollen die Mittel gezielt an Krankenhäuser fließen, denen die Länder entsprechende geburtshilfliche Leistungsgruppen zuweisen. Darüber hinaus profitieren ländliche Krankenhäuser weiterhin von Sicherstellungszuschlägen, die durch die Krankenhausreform ausgeweitet wurden.
Zur Erreichbarkeit stationärer Versorgung verweist die Bundesregierung auf den Krankenhausatlas des Statistisches Bundesamt. Eigene bundeseinheitliche Vorgaben zu maximalen Fahrzeiten existieren demnach nicht.
Auch zur Umsetzung der neuen Leistungsgruppenregelung in Brandenburg macht die Bundesregierung keine konkreten Angaben. Der aktuelle Stand der Zuweisung von Leistungsgruppen durch die Landesbehörden sei der Bundesregierung nicht bekannt.





