Krankenhausreform in Schleswig-Holstein: Regionalgespräche abgeschlossen, nächste Schritte definiert

Staatssekretär Tauras skizziert Umsetzungsstand und offene Fragen bei Planung, Finanzierung und Leistungsgruppen

Das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein hat im Sozialausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform berichtet. Gesundheitsstaatssekretär Olaf Tauras stellte dabei zentrale Fortschritte, aber auch weiterhin bestehende Herausforderungen bei Planung, Strukturentwicklung und Finanzierung dar.

Im Mittelpunkt der Ausführungen stand zunächst der Abschluss der ersten Runde von Regionalgesprächen mit den Krankenhäusern. „Die erste Runde der Regionalgespräche […] hat […] ihren Abschluss gefunden“, erklärte Tauras. In insgesamt sechs Versorgungsregionen wurden gemeinsam mit Klinikgeschäftsführungen, Beratungsunternehmen und Ministeriumsvertretern erste Zielbilder für die zukünftige Versorgungsstruktur entwickelt. Auf dieser Grundlage folgt nun ein weiterer Abstimmungsprozess mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen. Mit den für Juli erwarteten Prüfgutachten des Medizinischen Dienstes sollen anschließend vertiefte Bewertungen erfolgen, bevor im Herbst weitere Gespräche und Regionalkonferenzen geplant sind.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Neufassung des Krankenhausplans im Bereich der Psychiatrie. Nach einer umfassenden Folgenabschätzung wurde ein Leistungsgruppenszenario mit sieben Versorgungsbereichen erarbeitet, darunter voll- und teilstationäre Angebote in Psychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Aktuell läuft hierzu ein Anhörungsverfahren, in dem Krankenhäuser und weitere Akteure Stellung nehmen können. Die finalen Leistungsgruppen sollen nach Auswertung der Rückmeldungen im Landeskrankenhausausschuss beschlossen werden.

Parallel dazu treibt die Landesregierung die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes voran. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde bereits im April 2026 im Kabinett beschlossen und befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Ziel ist es, die Krankenhausversorgung im Land an die bundesrechtlichen Vorgaben – insbesondere das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) – anzupassen und zugleich Planung, Finanzierung und Versorgungsrealität besser zu verzahnen. Auch Anpassungen im Krebsregistergesetz sind vorgesehen.

Im Kontext der Versorgungsbedarfsanalyse Somatik wurde deutlich, dass frühere Planungsgrundlagen durch neue bundesweite Zuordnungssystematiken, insbesondere den sogenannten InEK-Grouper, teilweise überholt sind. Gleichwohl hält das Ministerium an zentralen Empfehlungen fest, etwa der Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen. Diese Einrichtungen, die vor allem internistisch-geriatrische Leistungen abdecken sollen, sind inzwischen gesetzlich verankert. Offen bleibt jedoch eine zentrale Finanzierungsfrage: die konkrete Ausgestaltung der neuen Tagespauschale.

Regionale Auswirkungen der Reform wurden exemplarisch für den Kreis Ostholstein dargestellt. Dort zeichnet sich eine Verlagerung von Leistungen aus Middelburg und Fehmarn an die Standorte Oldenburg und Eutin ab. Hintergrund sind unter anderem die künftig geltenden Qualitätskriterien der Leistungsgruppen, die an kleineren Standorten teilweise nicht erfüllt werden können. Ziel sei es, die verbleibenden Standorte langfristig zu stärken und eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Gespräche mit dem Rettungsdienst sollen parallel die Notfallversorgung absichern.

Für das Krankenhausmanagement zeigt sich damit ein komplexes Bild: Während erste strukturelle Leitplanken gesetzt sind, bleiben zentrale Fragen – insbesondere zur Finanzierung und konkreten Ausgestaltung neuer Versorgungsformen – weiterhin offen. Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, wie sich die Reform konkret auf die Versorgungslandschaft in Schleswig-Holstein auswirkt.

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