AOP-Katalog und Vergütung zum 01. Januar 2024

Die Vertragspartner des -Vertrages haben sich auf einen Vertrag zur Durchführung durchführbarer , sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. § 115b Abs. 1 SGB V inklusive der dazugehörigen Anlagen mit Wirkung zum 01. Januar verständigt.

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