Die unvollständige Übermittlung von Unterlagen an den MDK (i.R der sachlich-rechnerischen Richtigkeit; PrüfvV a.F) schließt im späteren Sozialgerichtsverfahren den Vergütungsanspruch des Krankenhauses nicht aus (hier: Prüfung Nebendiagnose)

L 1 KR 425/17 | Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 08.11.2018