Bundessozialgericht: Aktuelle Rechtsfragen des 1. Senats (Stand: 6. Januar 2025)

Das Bundessozialgericht befasst sich aktuell mit zahlreichen grundsätzlichen Rechtsfragen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachfolgend eine Auswahl zentraler Themen:

Anspruch auf Liposuktion als Potentialleistung (§ 137c Abs. 3 SGB V) – B 1 KR 10/23 R
Das Bundessozialgericht (BSG) beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Versicherte mit einem BMI über 44 kg/m² nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie Liposuktion des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Anspruch auf eine stationäre Liposuktion als sogenannte Potentialleistung gemäß § 137c Abs. 3 SGB V haben.

Mindestvoraussetzungen in der Komplexbehandlung – B 1 KR 22/23 R
Eine weitere zentrale Fragestellung betrifft, ob strukturelle Mindestvoraussetzungen für bestimmte Krankenhausbehandlungen, wie der unmittelbare Zugang zu chirurgischen Abteilungen gemäß OPS-Kode 8-981, von den Ausschlussfristen des § 275 Abs. 1c SGB V ausgenommen sind.

Notfallstrukturen in Krankenhäusern (§ 136c Abs. 4 SGB V) – B 1 KR 25/23 R
Ist der G-BA-Beschluss zu gestuften Notfallstrukturen in Krankenhäusern wirksam?

Vergütungsausschluss bei Verstoß gegen Mindestanforderungen – B 1 KR 30/23 R
Führt die Nichterfüllung von Mindestanforderungen des G-BA automatisch zum vollständigen Vergütungsausschluss?

Abgrenzung von stationärer und ambulanter Behandlung – B 1 KR 31/23 R
In einem Verfahren wird untersucht, ob sich die Einordnung einer Behandlung als vollstationär oder teilstationär ändert, wenn sich Versicherte an etwa der Hälfte der Behandlungstage außerhalb des Krankenhauses aufhalten.

Pflegepersonaluntergrenzen und höherrangiges Recht – B 1 KR 3/24 R
Sind die pauschal festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen gemäß PpUGV mit höherrangigem Recht vereinbar?

Vergütung ambulanter Entbindungen – B 1 KR 5/24 R, B 1 KR 6/24 R
Sind Regelungen zur stationären Entbindung auf ambulante Geburten übertragbar?

Genehmigungsfiktion bei Krankentransporten – B 1 KR 7/24 R
Strittig ist, ob die Genehmigungsfiktion des § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V auch für ärztlich verordnete Krankentransporte gilt oder ob eine ausdrückliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist.

Präklusionswirkung im Prüfverfahren – B 1 KR 9/24 R, B 1 KR 12/24 R
Ist es dem Krankenhaus nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist des § 7 Absatz 5 Satz 2 PrüfverfahrensvereinbarungPrüfvV vom 3.2.2016 (juris: PrüfvVbg) verwehrt, den Datensatz durch Nachkodierung anderer vergütungsrelevanter Nebendiagnosen zu ergänzen, wenn sich der dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erteilte Prüfauftrag auf sämtliche vergütungsrelevante Nebendiagnosen bezieht?

Intensivmedizinische Versorgung und Beatmungsanforderungen – B 1 KR 13/24 R
Die Frage, ob das Merkmal „intensivmedizinische Versorgung“ gemäß der Deutschen Kodierrichtlinie 1001l (2017) eine Beatmung auf einer Station voraussetzt, die strukturell einer Intensivstation entspricht, wird verhandelt.

Verlegungsabschlag bei Fallpauschalen – B 1 KR 14/24 R
Das Gericht befasst sich mit den Voraussetzungen für einen Verlegungsabschlag nach der Fallpauschalenvereinbarung (FPV) 2019, insbesondere nach § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 2.

Verzugszinsen bei Aufwandspauschalen – B 1 KR 15/24 R
Es wird geprüft, ob auf die Aufwandspauschale gemäß § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V vorprozessuale Verzugszinsen zu zahlen sind.

Korrektur von Datensätzen im Prüfverfahren – B 1 KR 17/24 R
Die Frage, ob eine zweite Korrektur oder Ergänzung eines Datensatzes nach § 7 Abs. 5 Satz 1 der PrüfvV ausgeschlossen ist, wird erörtert, selbst wenn die erste Korrektur lediglich der Umsetzung eines MDK-Gutachtens diente.

Austausch von Diagnosen nach Prüfaufträgen – B 1 KR 18/24 R
Es wird geklärt, ob die Präklusionswirkung nach § 7 Abs. 5 PrüfvV 2016 den nachträglichen Austausch von Haupt- und Nebendiagnosen verhindert, wenn der Prüfauftrag nur die Hauptdiagnosen umfasst.

Vergütung bei Notfall-Rehabilitation – B 1 KR 21/24 R
Das Gericht prüft, ob bei einer Notfall-Rehabilitation der Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse des Versicherten oder dem zuständigen Reha-Träger geltend zu machen ist.

Nachkodierung nach PrüfvV-Frist – B 1 KR 22/24 R
Zu entscheiden ist, ob nach Ablauf der PrüfvV-Fristen eine Nachkodierung vergütungsrelevanter Nebendiagnosen zulässig ist, wenn sich der Prüfauftrag auf sämtliche vergütungsrelevante Diagnosen bezog.

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