FeNO-Messung: Fachgesellschaften sehen Einsparpotenzial von 300 Millionen Euro bei Asthma
Positionspapier fordert Aufnahme in die Regelversorgung – G-BA-Verfahren eingeleitet
Ein breites Bündnis aus pneumologischen und allergologischen Fachgesellschaften (DGP, BdP, DGAKI und AeDA) hat ein wegweisendes Positionspapier veröffentlicht. Die zentrale Botschaft: Die Integration der FeNO-Messung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnte nicht nur die Therapiequalität für 5 Millionen Asthmatiker massiv steigern, sondern das Gesundheitssystem jährlich um mindestens 300 Millionen Euro entlasten.
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin (BdP), die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie sowie der Ärzteverband Deutscher Allergologen haben gemeinsam mit Unterstützung der Kassenärztliche Bundesvereinigung ein Methodenbewertungsverfahren angestoßen. Ziel ist die Aufnahme der Messung von Stickstoffmonoxid in der Ausatemluft (FeNO) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Evidenz: Medizinischer Nutzen und wirtschaftliche Effekte
Nach Angaben der Autoren des Positionspapiers verbessert die FeNO-Messung die Diagnostik und Therapie von Asthma signifikant. Sie dient als Biomarker zur Steuerung der Therapie und zur Überprüfung der Adhärenz. Studien zeigen, dass ein FeNO-gesteuertes Asthma-Management die Rate akuter Exazerbationen um bis zu 40 Prozent senken kann.
Gesundheitsökonomische Analysen aus mehreren Ländern belegen zudem ein konsistentes Einsparpotenzial. Für Deutschland wird dieses konservativ auf rund 60 Euro pro Patient und Jahr geschätzt. Hochgerechnet auf etwa fünf Millionen Asthma-Erkrankte ergibt sich daraus ein jährliches Einsparvolumen von mindestens 300 Millionen Euro.
Ein wesentlicher Kostentreiber sind derzeit vermeidbare Krankenhausaufenthalte. Nach Berechnungen könnten jährlich rund 40.000 stationäre Behandlungen verhindert werden. Allein daraus ergibt sich ein Einsparpotenzial von etwa 120 Millionen Euro.
Versorgungslücke durch IGeL-Status
Während die FeNO-Messung in mehreren europäischen Ländern bereits Bestandteil der Regelversorgung ist, wird sie in Deutschland überwiegend als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten. Dies führt nach Einschätzung der Fachgesellschaften zu einer Unterversorgung und steht im Widerspruch zu bestehenden Leitlinienempfehlungen.
Die Autoren betonen, dass eine leitliniengerechte Asthmatherapie unabhängig von der finanziellen Situation der Patientinnen und Patienten gewährleistet sein müsse. Die derzeitige Praxis führe zu einer ungleichen Versorgung und verhindere den breiten Einsatz einer evidenzbasierten Diagnostik.
Nächste Schritte im Bewertungsverfahren
Mit der Antragstellung beim Gemeinsamer Bundesausschuss beginnt nun das formale Bewertungsverfahren. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird im nächsten Schritt mit einer systematischen Nutzenbewertung beauftragt. Der G-BA hat anschließend bis zu zwei Jahre Zeit für eine Entscheidung.
Zunächst soll sich das Verfahren auf Erwachsene und die Indikationen Primärdiagnostik sowie Therapie-Management konzentrieren. Eine mögliche Einführung in die Regelversorgung könnte nach Einschätzung der Fachgesellschaften frühestens im Jahr 2029 erfolgen.






