Verjährungsfrist: Schutz vor dem BSG!

medcontroller GmbH zum Änderungsantrag im PpSG zur Verkürzung der Verjährungsfrist
Quelle: medcontroller
Siehe auch:
- Vorbehaltszahlung und Aufrechnung: Auswirkungen auf Streitgegenstand und Verjährung von Krankenhausvergütungen
- Vorbehaltszahlung und Aufrechnung: Auswirkungen auf Streitgegenstand und Verjährung von Krankenhausvergütungen
- Zweijährige Verjährungsfrist gilt auch für ambulante Krankenhausleistungen nach § 116b SGB V (a.F)
- Aufwandspauschale bei sachlich-rechnerischer MDK-Prüfung im Jahr 2015 rückerstattungspflichtig
- LSG zur Nichtzulassungsbeschwerde: Keine grundsätzliche Bedeutung bei bereits geklärter Rechtslage zur Fälligkeit und Verjährung von Krankenhausforderungen n. Landesvertrag im Jahr 2020
- Vergütungsansprüche für ambulante Leistungen von Krankenhäusern unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist
- Ansprüche des Krankenhauses aus § 116b SGB V unterliegen einer vierjährigen Verjährungsfrist
- Vierjährige Verjährungsfrist für ambulante Behandlungen, keine Anwendung der zweijährigen Frist aus § 109 SGB V
- BSG präzisiert Entstehungsvoraussetzungen und Verjährung von Ansprüchen auf Aufwandspauschalen gemäß § 275 Abs. 1c SGB V
- Ausschluss der Aufrechnungsbefugnis nach § 325 SGB V




