FinanzKommission Gesundheit: Empfehlung zur Ausweitung der Prüfverfahren in der Krankenhausabrechnung

Krahnert Krahl Rechtsanwälte beleuchtet Reformvorschläge zu MD-Prüfung, Prüfquoten und Fallzusammenführung

Die FinanzKommission Gesundheit hat am 30. März 2026 ein radikales Reformpaket zur stationären Abrechnungsprüfung vorgelegt. In einer aktuellen Analyse bewertet die auf Krankenkassenrecht spezialisierte Kanzlei Krahnert Krahl die Vorschläge als notwendige Korrektur einer vermeintlichen „Fehlsteuerung“ der letzten Jahre. Die zentrale Stoßrichtung: Eine massive Ausweitung der Kontrollrechte der Kostenträger durch die Abschaffung von Prüfbegrenzungen und die Einführung pauschaler Fallzusammenführungen.

 

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