100-Tage-Sofortprogramm der DKG: Sofortmaßnahmen für die Krankenhausversorgung
Dringende Reformen für eine stabile und faire Finanzierung der Krankenhäuser
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat am 11. März 2025 ein 100-Tage-Sofortprogramm verabschiedet, das die neue Bundesregierung zum sofortigen Handeln auffordert. In zwölf zentralen Punkten fordert die DKG unter anderem die sofortige Kompensation der inflationsbedingt gestiegenen Kosten, die seit 2022 nicht an die Kliniken angepasst wurden. Die Kliniken verzeichnen monatlich Defizite von rund 500 Millionen Euro, was die Existenz vieler Einrichtungen gefährdet. Weiterhin verlangt die DKG die Aussetzung der bisherigen Vorhaltefinanzierung und die Entwicklung eines funktionierenden Modells zur Klinikabsicherung. Auch bürokratische Erleichterungen und das Abschalten des Bundes-Klinikatlas werden gefordert. Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, betont, dass ohne schnelles Handeln die Gesundheitsversorgung gefährdet ist.
Die DKG fordert insbesondere:
- Inflationsausgleich und strukturelle Anpassungen: Sofortige Erhöhung der Landesbasisfallwerte, um die Inflationsrate auszugleichen und die Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu beheben. Dies ist notwendig, um die Defizite zu stoppen und eine faire Finanzierung zu gewährleisten.
- Aussetzung der Vorhaltefinanzierung: Die Vorhaltefinanzierung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) soll sofort ausgesetzt und durch eine fundierte Auswirkungsanalyse ersetzt werden, um Bürokratie und Komplexität zu vermeiden.
- Nutzung bestehender Finanzierungsinstrumente: Ausbau der fallzahlunabhängigen Strukturkostenfinanzierung wie Notfallstufenzuschläge und Sicherstellungszuschläge, um die Kliniken zu entlasten.
- Bürokratieabbau: Abschaffung unnötiger Dokumentationspflichten, wie z.B. der ärztlichen Personalbemessung und der Vorhaltevergütung, die keinen Mehrwert liefern.
- Reform der Krankenhausplanung: Einführung von bundeseinheitlichen Planungsvorgaben nach dem Vorbild des NRW-Modells, um landesspezifische Öffnungsoptionen zu schaffen und unnötige Vorgaben auszusetzen.
- Abschaffung der Hybrid-DRG-Regelungen: Streichung der Vergütungseinsparungen bei Hybrid-DRGs, die die Patientensicherheit gefährden und zu massiven Erlösverlusten führen würden.
- Überarbeitung des Bundes-Klinik-Atlas: Aussetzung des Bundes-Klinik-Atlas und der damit verbundenen Qualitätsberichterstattung, um Fehlinformationen zu vermeiden und eine zuverlässige Datenbasis zu gewährleisten.
- Anpassung der Krankenhausstandortdefinitionen: Erweiterung der Krankenhausstandortdefinition auf 5.000 Meter und klare gesetzliche Ausnahmetatbestände für die Praxis.
- Ausnahme von Lieferkettengesetzpflichten: Krankenhäuser sollen von den umfassenden Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ausgenommen werden.
- Dialog statt Kommission: Auflösung der von Karl Lauterbach berufenen Krankenhauskommission und Förderung eines Dialogs mit den Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung.
Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser sichern und die Qualität der Patientenversorgung in Deutschland nachhaltig gewährleisten.