Streit um Defizitausgleiche: Wann Kommunen ihre Krankenhäuser finanziell unterstützen dürfen
Berliner Urteil stärkt vorerst Vivantes – Grundsatzfragen zur Krankenhausfinanzierung bleiben jedoch offen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage der DRK-Kliniken gegen Defizitausgleichszahlungen des Landes Berlin an den kommunalen Klinikverbund Vivantes abgewiesen. Die Entscheidung schafft jedoch keine grundsätzliche Klarheit über die Zulässigkeit kommunaler Finanzhilfen für Krankenhäuser. Experten gehen davon aus, dass die entscheidenden rechtlichen Fragen nun in anderen Verfahren, insbesondere in Hessen, geklärt werden könnten.
Ein Fachbeitrag der AOK beleuchtet die Auswirkungen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin zur Finanzierung kommunaler Krankenhäuser. Zwar wies das Gericht die Klage der DRK-Kliniken gegen Defizitausgleichszahlungen des Landes Berlin an den kommunalen Klinikverbund Vivantes ab, grundlegende rechtliche Fragen zur Zulässigkeit solcher Finanzhilfen bleiben jedoch weiterhin ungeklärt. Experten rechnen damit, dass insbesondere das Verfahren um Finanzhilfen für das Klinikum Frankfurt Höchst künftig für eine inhaltliche Klärung sorgen könnte.




