OPS 8-550 erfordere die Beteiligung der anderen Berufsgruppen an den Teambesprechungen z.B durch Nennung der Namen und idealerweise auch der Funktion zu dokumentieren
L 11 KR 3138/20 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, urteil vom 30.11.2021
Voraussetzungen an die dokumentation der mindestmerkmale des OPS 8-550 Geriatrische frührehabilitative komplexbehandlung
„Zu dokumentieren sind konkret wochenbezogen jeweils Behandlungsergebnisse und eigenständige Behandlungsziele je Therapiebereich aufgrund der wöchentlich stattfindenden gemeinsamen Teambesprechung einschließlich der personenbezogenen Benennung aller teilnehmenden Berufsgruppen nach ihren Vertretern und der fachärztlichen Behandlungsleitung. Dies erfordert nach allgemeinem Sprachgebrauch eine planvolle, geordnete zielgerichtete Zusammenfassung. Es geht um die konzentrierte Darstellung eines strukturierten Dialogs (der wöchentlichen Teambesprechung) nach fachärztlicher Behandlungsleitung, teilnehmenden Berufsgruppen, Ausgangspunkt (bisherige Behandlungsergebnisse) und Ergebnis der Besprechung (weitere Behandlungsziele). Inhalte haben alle Berufsgruppen (ärztliche Behandlung, die vier benannten Therapiebereiche, Pflege, Sozialdienst), nicht nur die bislang tätig gewordenen Therapiebereiche beizusteuern. Die Therapiebereiche, die in der vergangenen Woche seit der letzten Teambesprechung den jeweiligen Versicherten behandelt haben, haben erreichte und damit zugleich ggf (noch) nicht erreichte, aber schon angestrebte konkrete Behandlungsergebnisse mitzuteilen. Dies schließt mit ein, dass die bislang nicht tätig gewordenen Berufsgruppen ihrerseits ihren Sachverstand mit einbringen, Vorschläge für ihren Bereich unterbreiten und sich an der Festlegung der Behandlungsziele für die jeweils nächste Woche diskursiv beteiligen. Die Behandlungsziele sind angesichts des im Wortlaut mehrfach hervorgehobenen Teamgedankens das Ergebnis der gemeinsamen Beratung von Vertretern aller Berufsgruppen unter dokumentiert fachärztlicher Behandlungsleitung. Dem zu bezeichnenden Facharzt mit Zusatzweiterbildung oder Schwerpunktbezeichnung im Bereich „Klinische Geriatrie“ kommt dabei die Moderation und Gesamtverantwortung zu. Die Wochenbezogenheit und der organisatorische Rahmen für die Einbindung des gesamten Teams in die Umsetzung der Behandlungsziele, auch wenn nicht alle Teammitglieder an der wöchentlichen Teambesprechung teilnehmen (können), erfordern eine möglichst konkrete, für alle Teammitglieder nachvollziehbare Beschreibung des Ist-Zustandes und der weiteren Behandlungsmaßnahmen. Dies entspricht auch dem Gedanken der Komplexbehandlung, der namensgebend für OPS 8-550 und einige andere OPS-Kodes der OPS-Gruppen 8-55 bis 8-60 sowie 8-97 und 8-98 ist. Sie geht über den Bedarf eines Patienten in einem „geriatrischen“ Alter hinaus, der nur in einzelnen in OPS 8-550 angesprochenen Bereichen auf Therapie und/oder Pflege durch besonders geschultes Personal, angewiesen ist. […]
Dass während des stationären Aufenthalts der Versicherten im Krankenhaus der Klägerin wöchentliche Teambesprechungen unter Beteiligung aller Berufsgruppen stattgefunden haben, kann der Senat nicht feststellen. Es ist an keiner Stelle dokumentiert, ob die wöchentlichen Teambesprechungen unter Beteiligung aller Berufsgruppen erfolgten. Ausweislich der in den von der Klägerin vorliegenden Patientenakten enthaltene „Verlaufs-Dokumentation zur Geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung“ skizzierte der Ärztliche Leiter K zu „Team-Sitzungen“ am 10.09.2013 und 17.09.2013 handschriftlich, soweit überhaupt lesbar, das bisher Erreichte in den Bereichen Pflege, physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie und formulierte Ziele. Wer außer ihm – als ärztliche Behandlungsleitung – an der jeweiligen „Team-Sitzung“ teilgenommen hat, hat er nicht festgehalten. Weder sind aus seinen Aufzeichnungen die beteiligten Berufsgruppen zu entnehmen noch ist deren Anwesenheit dokumentiert. […] Damit liegen die Voraussetzungen für die kodierung des OPS 8.550.1 sowie die abrechnung der DRG I34Z nicht vor.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit