VdPB kritisiert DKG-Forderung zur Aufhebung der Pflegepersonaluntergrenzen

Trotz Übereinstimmung bei Kompetenzerweiterung warnt die Vereinigung der Pflegenden in Bayern vor Rückschritten für die Pflegeberufe

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in einem aktuellen Positionspapier zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs formuliert – viele davon decken sich mit langjährigen Forderungen der Pflegeverbände. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) begrüßt diese inhaltliche Annäherung grundsätzlich, insbesondere die Unterstützung für die überfällige Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen sowie die Etablierung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung.

Kritisch bewertet die VdPB hingegen die Forderung der DKG nach Aufhebung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV). Diese seien nach wie vor ein unverzichtbares Instrument zur Absicherung der Patientensicherheit in einem unterbesetzten Pflegealltag, so VdPB-Präsidentin Kathrin Weidenfelder. Die geplante Einführung der PPR 2.0 sei zwar ein Fortschritt, reiche aber derzeit noch nicht aus, um den tatsächlichen Personalbedarf rechtlich verbindlich zu regeln. Eine Abschaffung der Untergrenzen käme daher einem Rückschritt gleich.

Auch die von der DKG vorgeschlagene Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen wird von der VdPB kritisch gesehen. Diese dürfe nicht zulasten der Pflegebedürftigen erfolgen, sondern müsse – wie in anderen Branchen üblich – von den Arbeitgebern getragen werden. Die VdPB kündigte an, allen Maßnahmen entgegenzutreten, die zusätzliche Belastungen für das Pflegepersonal bedeuten oder die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten gefährden.