PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2025 / FAQ und Ausfüllhinweise für InEK-Datenportal
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V für das Jahr 2025 beschlossen.
Damit werden die Anforderungen zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) für Krankenhäuser fortgeschrieben und konkretisiert. Zur Unterstützung der Krankenhäuser wurden ergänzende FAQs und detaillierte Ausfüllhinweise veröffentlicht. Diese sollen sicherstellen, dass die erforderlichen Nachweise korrekt und vollständig erbracht werden.