Bundesgesundheitsministerium schreibt Untergrenzen für Pflegepersonal fest
Die Ermittlung der vorhandenen pflegesensitiven Abteilungen übernimmt das InEK anhand sogenannter Indikatoren-DRGs
Krankenhäuser müssen künftig in bestimmten Bereichen konkrete Vorgaben für die Besetzung ihrer Stationen mit Pflegepersonal einhalten. Entsprechende Regelungen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Verordnung auf den Weg gebracht. Demnach soll eine Pflegekraft etwa auf Intensivstationen tagsüber höchstens zwei, nachts maximal drei Patienten vorsorgen. In der Unfallchirurgie gilt in den Tagesschichten ein Personalschlüssel von eins zu zehn, in der Nachtschicht von eins zu zwanzig. Die Vorgaben gelten für „pflegesensitive“ Bereiche, also für die Fachabteilungen der Intensivmedizin, der Geriatrie, der Kardiologie und der Unfallchirurgie. Die Verordnung soll voraussichtlich am 1. Oktober in Kraft treten. Sie gilt zunächst für das Jahr 2019. […]
Übergangregelung bis März 2019
Hintergrund der Ersatzvornahme ist, dass sich Kliniken und Krankenkassen aufgrund der Erklärung des Scheiterns durch die Deutschen Krankenhausgesellschaft auf dem Verhandlungsweg nicht fristgerecht (30. Juni 2018) auf eine Regelung einigen konnten. Wo Krankenhäuser die neuen Vorgaben oder ihre Meldepflichten nicht erfüllen, müssen sie ab März 2019 mit Abschlägen bei der Vergütung rechnen.