Geriatrie-Verband warnt vor Folgen neuer Fallzusammenführung

Geplante Änderungen im KHEntgG könnten geriatrische Versorgungsstrukturen gefährden

Der Bundesverband Geriatrie e.V. warnt vor möglichen Auswirkungen der geplanten Änderungen zur Fallzusammenführung im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Nach Einschätzung des Verbandes könnten die im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Regelungen unbeabsichtigt die geriatriespezifische Versorgung in Deutschland beeinträchtigen. Besonders betroffen wären medizinisch notwendige Verlegungen geriatrischer Patientinnen und Patienten zur Weiterbehandlung in spezialisierten Einrichtungen.

Mit den Ergänzungen des Gesetzentwurfs vom 5. Juli 2026 sollen konkrete Vorgaben zur Fallzusammenführung eingeführt werden. Der Bundesverband Geriatrie fordert deshalb eine eindeutige gesetzliche Ausnahme für reguläre Verlegungen zur medizinisch erforderlichen Weiterversorgung.

Bislang war vorgesehen, dass die Vertragsparteien auf Bundesebene zunächst prüfen und gegebenenfalls erweitern, in welchen Fällen Fallzusammenführungen erfolgen sollen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht dagegen bereits verbindliche Regelungen vor. Ergänzend sollen die Vertragspartner Ausnahmen vereinbaren können, wenn eine Fallzusammenführung wirtschaftlich nicht geboten oder medizinisch nicht vertretbar ist. Aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie reicht diese Regelung nicht aus. Sie schaffe eine rechtliche Unsicherheit, da regelhafte Verlegungen zur Weiterversorgung künftig möglicherweise von Einzelfallentscheidungen abhängig wären.

Gerade in der Geriatrie sind Verlegungen zwischen unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen ein zentraler Bestandteil der Behandlungskette. Ältere Patientinnen und Patienten werden beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Schenkelhalsfraktur zunächst akutmedizinisch versorgt und anschließend häufig zur weiteren Behandlung in eine Akutgeriatrie verlegt.

Medizinisch notwendige Verlegungen könnten erschwert werden

Nach Darstellung des Verbandes besteht die Gefahr, dass Krankenhäuser bei einer Anwendung der Fallzusammenführung auf reguläre Verlegungen wirtschaftliche Nachteile erleiden. Für das erstbehandelnde Krankenhaus könnten dadurch die Erlöse für die initiale Notfallversorgung und operative Behandlung nicht mehr ausreichend gedeckt werden.

Der Bundesverband Geriatrie befürchtet, dass dadurch ein finanzieller Fehlanreiz entsteht: Medizinisch sinnvolle Verlegungen könnten aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden, obwohl sie für den Behandlungserfolg notwendig sind.

Dies würde nach Einschätzung des Verbandes auch den Zielen der Krankenhausreform widersprechen. Die Reform setzt auf eine stärkere Spezialisierung, Leistungsbündelung und Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen. Dafür seien funktionierende Verlegungsketten zwischen Leistungserbringern unverzichtbar.

Der Verband fordert deshalb, Verlegungen zur medizinischen Weiterversorgung ausdrücklich und unmittelbar aus der geplanten Regelung auszunehmen. Eine lediglich durch die Vertragspartner auf Bundesebene mögliche Ausnahmeregelung sei keine ausreichende Grundlage für eine stabile Versorgungsplanung.

Besonders Fachkrankenhäuser und spezialisierte Einrichtungen könnten nach Ansicht des Verbandes in ihrer Rolle geschwächt werden, wenn ihre Versorgungskonzepte künftig von zusätzlichen Ausnahmeentscheidungen abhängig wären. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder.

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