DKG warnt vor Kliniksterben durch GKV-Spargesetz
Krankenhausgesellschaft fordert Korrekturen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz und warnt vor Versorgungseinschnitten
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt in einem offenen Brief an Bundesregierung, Bundestag und Länder vor erheblichen Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) für die Krankenhausversorgung. Nach einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) rechnen zahlreiche Kliniken mit einem steigenden Insolvenzrisiko, möglichen Standortschließungen und Einschränkungen des Leistungsangebots. Die DKG fordert grundlegende Änderungen am Gesetz, gegebenenfalls über den Vermittlungsausschuss.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Stabilität der Krankenhausversorgung in Deutschland gefährdet. In einem offenen Brief an die Bundesregierung, die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag sowie die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder kritisiert das Präsidium der DKG die vorgesehenen finanziellen Belastungen für Krankenhäuser.
„Wenn der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dieses Gesetz beschließen, wird der kalte Strukturwandel in der Krankenhausversorgung nicht mehr aufzuhalten sein“, warnt die DKG in ihrem Schreiben. Nach Einschätzung der Krankenhausvertretung verabschiede sich die Bundesregierung damit faktisch von der erst kürzlich beschlossenen Krankenhausreform.
Grundlage der Kritik sind Ergebnisse einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der DKG. Bundesweit wurden Ende Juni 2026 insgesamt 520 Krankenhäuser befragt, darunter 387 Allgemeinkrankenhäuser und 143 psychiatrische Fachkrankenhäuser. Die Ergebnisse zeigen nach Darstellung der DKG eine erhebliche wirtschaftliche Unsicherheit innerhalb der Krankenhauslandschaft. Demnach gehen bis Ende 2027 rund 42 Prozent der Allgemeinkrankenhäuser von einem eher hohen oder sehr hohen Insolvenzrisiko für den eigenen Standort aus. Bis Ende 2028 steigt dieser Anteil laut Befragung auf 53 Prozent. Auch psychiatrische Einrichtungen sehen zunehmende Risiken: Elf Prozent erwarten bis Ende 2027 eine erhöhte Insolvenzgefahr, bis Ende 2028 steigt dieser Anteil auf 25 Prozent.
Als wesentlichen Auslöser nennt die DKG die geplanten Einsparungen durch das BStabG. Die Krankenhausgesellschaft kritisiert insbesondere die Begrenzung von Vergütungsentwicklungen und zusätzliche finanzielle Belastungen während der laufenden Umsetzung der Krankenhausreform. Die möglichen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen seien bereits absehbar. 13 Prozent der befragten Allgemeinkrankenhäuser rechnen mit Standortschließungen. Weitere 37 Prozent erwarten, durchschnittlich zwei Fachabteilungen schließen zu müssen. Besonders gefährdet seien Versorgungsbereiche mit hoher regionaler Bedeutung. Dazu zählen nach Angaben der Umfrage primär Geburtshilfe, ambulante Notfallversorgung, Pädiatrie und Gynäkologie. Von Einschränkungen betroffen könnten außerdem Palliativbereiche, stationäre Notfallversorgung, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie geriatrische Angebote sein. Die DKG sieht darin eine mögliche Gefährdung der wohnortnahen Versorgung, vorallem in strukturschwächeren Regionen.
Die wirtschaftlichen Folgen könnten nach Einschätzung der Krankenhäuser zu erheblichen Anpassungsmaßnahmen führen. 94 Prozent der Allgemeinkrankenhäuser und 71 Prozent der psychiatrischen Einrichtungen erwarten, infolge des BStabG zu Maßnahmen gezwungen zu sein, die sich negativ auf die Patientenversorgung auswirken könnten. Genannt werden vor allem Einsparungen beim Personal durch Abbau von Stellen, Einstellungsstopps oder Einschränkungen bei Aus- und Weiterbildung. Auch Investitionen im Bereich Digitalisierung könnten verschoben oder gestrichen werden. Darüber hinaus werden Einschränkungen des Leistungsangebots, längere Wartezeiten für planbare Eingriffe sowie der Ausbau von Wartelisten als mögliche Konsequenzen genannt.
Die DKG fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Die bisherigen Vorschläge der Krankenhausorganisation zur Stabilisierung der GKV-Finanzen sowie zur Entbürokratisierung und Kostensenkung seien im politischen Prozess weitgehend unberücksichtigt geblieben. Nach Auffassung der DKG müsse verhindert werden, dass finanzielle Einsparungen kurzfristig zu strukturellen Schäden führen, die langfristig die Versorgungssicherheit gefährden.




