Ver.di warnt vor Personalabbau in Krankenhäusern durch GKV-Gesetz

Gewerkschaft kritisiert geplante Änderungen bei Personalvorgaben und Pflegefinanzierung im Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Im Vorfeld der Beratungen des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 7. Juli 2026 hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Kritik am geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft. Nach Angaben der Gewerkschaft könnten vorgesehene Änderungen bei Personalvorgaben und der Pflegefinanzierung die Patientenversorgung sowie die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern erheblich beeinträchtigen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert den Bundestag auf, den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend zu überarbeiten. Anlass sind Medienberichte über geplante Änderungen im parlamentarischen Verfahren, die unter anderem die verpflichtende Anwendung der Personalbemessung PPR 2.0 sowie bestehende Personalvorgaben in der stationären Versorgung betreffen sollen.

Nach Auffassung von ver.di würde eine Abschaffung der verpflichtenden Einführung der PPR 2.0 die Bemühungen um eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der Krankenhauspflege erheblich zurückwerfen. Das Instrument war gemeinsam von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat entwickelt worden und soll den Personalbedarf auf bettenführenden Stationen systematisch erfassen.

Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, bezeichnete die vorgesehenen Änderungen als Gefahr für die Patientensicherheit und die Beschäftigten. Die Einführung der PPR 2.0 sei eine Reaktion auf die während der Corona-Pandemie besonders deutlich gewordenen Personalengpässe gewesen. Die Personalvorgaben dienten sowohl der Entlastung der Pflegekräfte als auch der Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus kritisiert die Gewerkschaft Berichte, wonach im Zuge der Krankenhausreform die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen künftig nicht mehr als maßgebliches Kriterium berücksichtigt werden soll. Aus Sicht von ver.di könnten dadurch sowohl die Versorgungsqualität als auch die Arbeitsbedingungen in den Kliniken weiter unter Druck geraten.

Auch die geplanten Änderungen bei der Finanzierung der Pflege stoßen auf Ablehnung. Nach den derzeit diskutierten Plänen soll das Pflegebudget im Jahr 2028 durch ein neues Finanzierungssystem ersetzt werden. Bis dahin sollen die Pflegepersonalkosten durch eine finanzielle Obergrenze begrenzt werden. Ver.di fordert stattdessen eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiert und weiterhin die vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten sowie tariflicher Entgeltsteigerungen sicherstellt. Dies betreffe neben Krankenhäusern auch Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrische Kliniken, den Rettungsdienst und die ambulante Pflege.

Vor dem Hintergrund des vorgesehenen Gesetzgebungsverfahrens kritisiert die Gewerkschaft zudem den engen Zeitplan. Nach den aktuellen Planungen sollen Gesundheitsausschuss, Bundestag und Bundesrat innerhalb weniger Tage über das Gesetz beraten und entscheiden. Ver.di sieht darin eine unzureichende parlamentarische Beratung eines Gesetzes mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung.

Mit ihrer Stellungnahme reiht sich die Gewerkschaft in die wachsende Kritik verschiedener Akteure des Gesundheitswesens am Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein. In den vergangenen Tagen hatten unter anderem die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie mehrere Landeskrankenhausgesellschaften sowohl die vorgesehenen Einsparmaßnahmen als auch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren beanstandet.

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