Innovationsfonds: AOK und DNVF fordern besseren Transfer

Regionale Versorgungsverträge oder verbindliche Transferentscheidungen: Zum zehnjährigen Bestehen des Innovationsfonds liegen unterschiedliche Reformkonzepte vor

Zehn Jahre nach Einführung des Innovationsfonds fordern der AOK-Bundesverband und das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) bessere Wege, um erfolgreiche Versorgungsprojekte dauerhaft in die Regelversorgung zu überführen. Während die AOK eine neue Vertragsform für die regionale sektorenunabhängige Versorgung vorschlägt, setzt das DNVF auf ein verbindliches zweistufiges Transferverfahren. Zugleich wird über weitere Kürzungen der Fördermittel diskutiert.

Seit 2016 wurden nach Angaben des AOK-Bundesverbandes mehr als 850 Projekte durch den Innovationsfonds gefördert, darunter 270 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 591 zur Versorgungsforschung. Insgesamt flossen mehr als zwei Milliarden Euro in die Förderung.

Die Bilanz beim Transfer fällt nach Einschätzung der AOK jedoch ernüchternd aus. Von 146 abgeschlossenen Projekten aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen erhielt etwa die Hälfte keine Empfehlung zur Weiterführung. Lediglich bei 24 Prozent wurde beschlossen, eine Fortführung in der Regelversorgung zu prüfen.

Die AOK sieht insbesondere rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Hindernisse als Ursachen. Erfolgreich erprobte Modelle könnten häufig nicht dauerhaft umgesetzt werden, weil geeignete Vertragsgrundlagen fehlten oder die beteiligten Akteure keine tragfähige Anschlussfinanzierung vereinbaren könnten.

Der Verband fordert deshalb, die spätere Umsetzung bereits bei der Bewilligung eines Innovationsfonds-Projekts stärker zu berücksichtigen. Transferstrategien sollen als eigenständiger Bestandteil der Projektplanung vorgesehen und Krankenkassen frühzeitig eingebunden werden.

Neue Vertragsform RegioSV mit 70-Prozent-Schwelle

Im Mittelpunkt des AOK-Vorschlags steht eine neue gesetzliche Grundlage für Verträge zur regionalen sektorenunabhängigen Versorgung, kurz RegioSV.

Diese sollen Kooperationen zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Kommunen und Leistungserbringern ermöglichen. Anders als die besondere Versorgung nach § 140a SGB V sollen RegioSV-Verträge nicht ausschließlich auf selektivvertragliche Angebote beschränkt bleiben.

Vorgesehen sind Beitrittsmöglichkeiten für weitere Krankenkassen sowie eine Regelung, mit der regionale Versorgungskonzepte auf zusätzliche Kostenträger erstreckt werden könnten.

Erreicht ein RegioSV-Vertrag eine Versichertenabdeckung von 70 Prozent, soll nach dem AOK-Konzept eine Ausweitung auf alle Krankenkassen möglich werden.

Damit könnten regional entwickelte Versorgungsmodelle dauerhaft und unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Krankenkasse angeboten werden.

Die AOK will dadurch die bestehende Trennung zwischen kollektivvertraglicher Regelversorgung und selektivvertraglichen Ergänzungen flexibler gestalten. Zugleich lehnt sie eine zusätzliche nachgelagerte Transferbürokratie und eine generelle Verpflichtung der beteiligten Krankenkassen zur Fortführung von Innovationsprojekten ab.

Die RegioSV-Verträge sind bislang ein gesundheitspolitischer Regelungsvorschlag und keine bereits bestehende Vertragsform.

DNVF fordert unabhängige Transferinstitution

Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung verfolgt mit seinem Konzept „Innovationsfonds 2.0“ einen anderen Ansatz.

Nach Vorstellung des DNVF soll für erfolgreich erprobte neue Versorgungsformen ein verbindlicher zweistufiger Entscheidungsprozess eingeführt werden.

Zunächst soll geprüft werden, ob ein zuständiger Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Überführung in die Regelversorgung bearbeiten kann. Kommt innerhalb einer festgelegten Frist keine Einigung zustande, soll eine neu einzurichtende unabhängige Transferinstitution über die Implementierung entscheiden.

Das DNVF sieht darin einen Weg, die Umsetzung wissenschaftlich erfolgreich evaluierter Versorgungskonzepte weniger abhängig von langwierigen Abstimmungsprozessen zu machen.

Darüber hinaus fordert das Netzwerk, Förderthemen künftig stärker nach Krankheitslast, bestehenden Versorgungsdefiziten und möglichen Effizienzgewinnen auszuwählen. Projektanträge im Bereich neuer Versorgungsformen sollen eine gesundheitsökonomische Evaluation sowie verbindliche Zusagen von Partnern mit entsprechender Regelungskompetenz enthalten. (1)

Weitere Kürzung auf 75 Millionen Euro vorgesehen

Parallel zu den Reformvorschlägen steht die Finanzierung des Innovationsfonds zur Diskussion.

Mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz wurde die jährliche Fördersumme nach Angaben der AOK auf 100 Millionen Euro reduziert. Im Entwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes ist eine weitere Absenkung auf 75 Millionen Euro vorgesehen.

Das DNVF lehnt zusätzliche Kürzungen ausdrücklich ab. Sein Vorsitzender Prof. Wolfgang Hoffmann fordert, mindestens ein Promille der GKV-Ausgaben für Innovationen einzusetzen.

Über die frühere Kritik des DNVF an der Kürzung des Innovationsfonds sowie die Forderung nach einer stärkeren Priorisierung der Versorgungsforschung hatte medconweb bereits berichtet.

Unterschiedliche Wege zum gleichen Versorgungsziel

Beide Reformkonzepte verfolgen das Ziel, wissenschaftlich erprobte Versorgungsmodelle häufiger in die dauerhafte Versorgung zu übernehmen.

Die AOK setzt dabei auf neue regionale Vertragsmöglichkeiten, eine frühzeitige Beteiligung der Kostenträger und den Verzicht auf zusätzliche Transferinstitutionen. Das DNVF möchte dagegen verbindliche Entscheidungswege schaffen, die notfalls eine unabhängige Institution einschließen.

Für Krankenhäuser und regionale Versorgungsnetzwerke wären insbesondere die vorgeschlagenen RegioSV-Verträge relevant. Sie könnten künftig eine gemeinsame Organisation von ambulanten, stationären und pflegerischen Leistungen erleichtern und die dauerhafte Finanzierung regionaler Versorgungsmodelle unterstützen.

Ob die Vorschläge gesetzlich aufgegriffen werden, ist offen. Die Diskussion zeigt jedoch, dass die erfolgreiche Erprobung neuer Versorgungskonzepte allein nicht ausreicht, wenn geeignete rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für ihre dauerhafte Umsetzung fehlen.