QSFFx-Richtlinie: G-BA verlängert Geriatrie-Frist bis 2028

Geriatrische Kompetenz bei Hüftfrakturen: Krankenhäuser dürfen Anforderungen zwei weitere Jahre über Konsildienste erfüllen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Übergangsregelung zur geriatrischen Versorgung nach der QSFFx-Richtlinie um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Krankenhäuser können die erforderliche fachärztliche geriatrische Kompetenz damit weiterhin über einen Konsildienst auf Anforderung sicherstellen. Ursprünglich sollte diese Möglichkeit Ende 2026 auslaufen.

Die Richtlinie schreibt vor, dass bei Patientinnen und Patienten mit hüftgelenknaher Femurfraktur und positivem geriatrischem Screening täglich eine Fachärztin oder ein Facharzt mit geriatrischer Kompetenz verfügbar sein muss. Die Übergangsregelung ermöglicht es Krankenhäusern, diese Anforderung vorübergehend durch die Einbindung entsprechend qualifizierter Fachärzte im Rahmen eines Konsils zu erfüllen.

Nach Angaben des G-BA hat die überwiegende Mehrheit der Krankenhäuser die erforderlichen geriatrischen Kompetenzen bereits aufgebaut. Dies erfolgte unter anderem durch Weiterbildungen, praktische Erfahrung und interdisziplinäre Kooperationsstrukturen. Für Standorte, die diese Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllen, soll die Verlängerung eine letzte Möglichkeit schaffen, die notwendigen personellen und organisatorischen Strukturen zu etablieren. Die Änderung betrifft ausdrücklich § 12 Absatz 1 der QSFFx-Richtlinie. Gleichzeitig werden die entsprechenden Angaben in der Strukturabfrage angepasst. Der bisherige Zeitraum bis Ende 2026 wird durch den 31. Dezember 2028 ersetzt; die Dokumentationsvorgaben berücksichtigen die neue Übergangsfrist entsprechend.

Der Beschluss soll mit Wirkung vom 1. Januar 2027 in Kraft treten. Voraussetzung sind die Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.