Falschabrechnungen von Kliniken müssen korrigiert werden

sieht Nachbesserungsbedarf für geplante Reform der Krankenhausprüfungen

Die KKH sieht Nachbesserungsbedarf im Gesetz bezüglich der geplanten Begrenzung der auf 10 Prozent im nächsten Jahr und maximal 15 Prozent ab 2021. Es gäbe Kliniken, die rechnen anscheinend falsch ab, wie Prüfquoten von zu 20 Prozent über einen langen Zeitraum hinweg zeigen. Diese Gelder, die unrechtmäßig von Krankenhäusern einbehalten werden, sollen auch in Zukunft geltend gemacht werden dürfen […]

: KKH Krankenkasse

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