Vereinbarung über den Leistungskatalog gemäß § 115f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V in Verbindung mit § 115f Absatz 2 Satz 2 SGB V (Hybrid-DRG-Vereinbarung)

Zum 27.03.2024 haben der GKV-Spitzenverband, die DKG und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Erweiterung des Leistungskatalogs der Hybrid-DRG ab dem 01.01.2025 beschlossen. Es wurden die Leistungsgruppen Hernien und Sinus pilonidalis erweitertet und die Leistungsgruppen ERCP, Lymphknotenbiopsie, Eingriffe am männlichen Genital, Proktologie, offene Reposition Fraktur Klavikula und Eingriffe an der Brust neu aufgenommen. Die Vereinbarung beschreibt darüber hinaus das Verfahren zur Berechnung der Fallpauschalen. Bis spätestens zum 31.12.2024 werden die drei Vertragsparteien die Vereinbarung um diese, sowie eventuell weitere notwendige Regelungen, ergänzen.

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