Ambulantisierung: GKV-BStabG setzt falsche Anreize
Budgetgrenzen für ambulante OPs könnten die politisch gewünschte Ambulantisierung bremsen
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) setzt nach Einschätzung des Orthopäden Thomas Vogel (Bayerischer Landesvorsitzender BVOU) falsche Anreize für die Ambulantisierung. Während die Politik mehr ambulante Leistungen fordert, könnten neue budgetäre Begrenzungen im vertragsärztlichen Bereich ausgerechnet ambulante Operationen bremsen, die bereits heute einen wesentlichen Teil der ambulanten Eingriffe tragen.
Niedergelassene Operateure tragen Ambulantisierung
Rund 80 Prozent der ambulanten Eingriffe werden nach Darstellung Vogels bereits heute von niedergelassenen Operateurinnen und Operateuren erbracht. Über Jahre seien dafür spezialisierte Praxiskliniken und ambulante Operationszentren entstanden. Diese Strukturen seien überwiegend durch unternehmerisches Risiko und private Investitionen aufgebaut worden.
Gleichzeitig unterliegen niedergelassene Operateure in bestimmten Bereichen umfangreichen Anforderungen an Qualifikation, Genehmigung und Qualitätssicherung. Vogel verweist insbesondere auf die Arthroskopie, bei der neben der Facharztqualifikation und operativen Erfahrung auch externe Qualitätsprüfungen bis hin zur Überprüfung der Indikationsstellung vorgesehen sind.
Aus Sicht des Autors steht diese etablierte ambulante Infrastruktur damit im Widerspruch zu den aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen. Einerseits werde die Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich als notwendiger Bestandteil der Gesundheitsreform propagiert. Andererseits würden ambulante Operationsstrukturen durch neue Begrenzungen unter Druck gesetzt.
Ambulantisierungspotenzial bleibt ungenutzt
Nach wissenschaftlichen Analysen besteht in Deutschland weiterhin ein erhebliches Potenzial für die Verlagerung stationärer Behandlungen in den ambulanten Bereich. Vogel beziffert dieses Potenzial auf rund 60 Prozent.
Die Einführung der Hybrid-DRG habe dabei einen grundlegenden Widerspruch sichtbar gemacht. Trotz neuer Vergütungsmodelle verbleibe ein erheblicher Teil der Patienten weiterhin stationär im Krankenhaus. Der Autor sieht die Ursache nicht primär in einer fehlenden Bereitschaft der niedergelassenen Operateure, sondern in den weiterhin stark stationär geprägten Strukturen der Krankenhäuser.
Ambulantisierung lasse sich deshalb nicht allein durch gesetzliche Vorgaben erreichen. Notwendig seien vielmehr eingespielte Teams, geeignete Infrastruktur, Erfahrung und funktionierende organisatorische Abläufe. Die Verlagerung einer Leistung aus dem stationären in den ambulanten Bereich sei damit ein Strukturprojekt und kein reines Sparinstrument.
Budgetbegrenzungen setzen falsches Signal
Besonders kritisch bewertet Vogel die Auswirkungen des GKV-BStabG auf ambulante Operationen im vertragsärztlichen Bereich. Wenn ambulante Leistungen budgetär begrenzt werden, könne dies die gewünschte Verlagerung stationärer Behandlungen konterkarieren.
Aus Sicht des Autors müssen die finanziellen Rahmenbedingungen vielmehr der tatsächlichen Leistungserbringung folgen. Erfolgreiche ambulante Strukturen sollten ausgebaut und nicht durch zusätzliche Begrenzungen gebremst werden.
Für das Klinikmanagement hat die Diskussion eine unmittelbare Bedeutung. Ambulantisierung reduziert bei geeigneten Eingriffen den Bedarf an Betten und stationärem Personal und kann zugleich Ressourcen für komplexere Fälle freisetzen. Gleichzeitig verändert sie die Anforderungen an OP-Strukturen, Entlassmanagement, Kooperationen und die wirtschaftliche Steuerung von Krankenhäusern.
Vertrauen statt weiterer Hürden
Vogel plädiert deshalb für verlässliche Rahmenbedingungen für den ambulanten Sektor. Die notwendigen Strukturen und die entsprechende Expertise seien bereits vorhanden. Entscheidend sei, die Akteure, die ambulante Versorgung seit Jahren erfolgreich etablierten, nicht durch zusätzliche Restriktionen auszubremsen.
Die Zukunft der operativen Medizin werde sich dabei nicht an der traditionellen Grenze zwischen Krankenhaus und Praxis entscheiden. Maßgeblich sei vielmehr, ob gesundheitspolitische Rahmenbedingungen eine qualitativ hochwertige ambulante Versorgung tatsächlich ermöglichen und deren weiteres Wachstum unterstützen.




