BVOU warnt vor Kostenexplosion durch Spargesetz
Verband kritisiert Budgetierung ambulanter Eingriffe
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) warnt vor erheblichen Mehrkosten durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg argumentiert in einem Interview, dass die Begrenzung ambulanter Operationen zu längeren Arbeitsausfällen, höheren Krankengeldzahlungen und einer Verlagerung in den stationären Bereich führen könne.
Ansorg verdeutlicht seine Kritik anhand des Beispiels eines Dachdeckers mit Meniskusriss. Eine ambulante Meniskusoperation verursache für die Krankenkasse nach seinen Angaben rund 1.000 Euro einschließlich Anästhesie, Material und Nachsorge. Nach dem Eingriff könne der Patient normalerweise nach etwa sechs Wochen wieder arbeiten.
Werden ambulante Operationen durch Budgetvorgaben jedoch begrenzt und Eingriffe deshalb verschoben, entstehen zusätzliche Kosten durch die längere Arbeitsunfähigkeit. Ansorg verweist auf eine Modellrechnung aus Rostock, nach der die Krankengeldkosten für die zusätzliche Ausfallzeit das Vier- bis Sechsfache der ursprünglichen Behandlungskosten erreichen können.
Damit werde aus einer vermeintlichen Einsparung eine Kostenverlagerung. Die Krankenkasse reduziere zunächst die Ausgaben für die ambulante Behandlung, müsse anschließend aber deutlich höhere Krankengeldleistungen finanzieren. Der BVOU sieht darin einen grundlegenden Widerspruch zur gesundheitspolitischen Zielsetzung, ambulante Behandlung gegenüber stationären Leistungen zu stärken.
Stationäre Versorgung als teurere Alternative
Besonders deutlich werde das Problem nach Ansicht Ansorgs, wenn eine ambulante Operation aufgrund ausgeschöpfter Budgets nicht mehr zeitnah durchgeführt werden könne und stattdessen eine stationäre Behandlung erforderlich werde. Für eine Meniskusoperation im Krankenhaus veranschlagt der BVOU-Geschäftsführer in seinem Beispiel 3.000 bis 4.000 Euro.
Zusätzlich könnten Krankengeldzahlungen aufgrund der längeren Ausfallzeit entstehen. Nach der Argumentation des Verbandes besteht damit die Gefahr, dass eine politisch begrenzte günstige ambulante Versorgung zu einer teureren stationären Behandlung führt.
Für das Klinikmanagement könnte eine solche Entwicklung zugleich eine zusätzliche Nachfrage nach stationären Kapazitäten bedeuten. Gerade im Zuge der Krankenhausreform, die auf eine stärkere Ambulantisierung und eine Konzentration stationärer Leistungen abzielt, sieht der BVOU deshalb einen systemischen Zielkonflikt.
BVOU warnt vor Rückbau ambulanter Strukturen
Ansorg warnt darüber hinaus vor langfristigen Auswirkungen auf die ambulante Versorgung. Wenn Praxen aufgrund begrenzter Budgets keine ausreichende wirtschaftliche Perspektive für operative Leistungen hätten, könnten Investitionen in zusätzliche Kapazitäten ausbleiben. Im Extremfall drohe ein schleichender Abbau ambulanter Strukturen.
Die dadurch entstehenden Kosten würden letztlich von den Beitragszahlern getragen, während Patienten mit längeren Wartezeiten und zusätzlichen Belastungen konfrontiert seien. Ansorg fordert deshalb ein politisches Umsteuern, bevor die geplanten Regelungen umgesetzt werden.
Sein Appell richtet sich an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann. Die ambulante fachärztliche Versorgung dürfe nicht einerseits politisch als effizientere Alternative zur stationären Behandlung gefordert und andererseits durch Budgetbegrenzungen wirtschaftlich eingeschränkt werden.




