Belegärzte warnen vor Gefährdung der Patientenversorgung

BdB kritisiert geplante Vergütungsbegrenzung und fordert Ausnahmen

Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) warnt vor einer weiteren Schwächung belegärztlicher Strukturen durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Nach Angaben des Verbandes könnte insbesondere eine zusätzliche Begrenzung der Vergütung zu weniger belegärztlichen Angeboten und längeren Wartezeiten bei Operationen führen.

Die Kritik wurde am 17. August 2026 bei der Mitgliederversammlung des BdB in Göttingen deutlich. Bundesvorsitzender Dr. med. Ryszard van Rhee appellierte dabei an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, die belegärztliche Versorgung bei den geplanten Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben zu berücksichtigen.

Aus Sicht des Verbandes unterscheidet sich das Belegarztwesen wesentlich von anderen ambulanten Versorgungsstrukturen. Belegärztinnen und Belegärzte verbinden ihre fachärztliche Tätigkeit in der Praxis mit der stationären Behandlung ihrer Patienten im Krankenhaus. Dadurch bleibe die Behandlung weitgehend in einer Hand, während zugleich Übergänge zwischen ambulantem und stationärem Sektor reduziert würden.

Gerade vor dem Hintergrund der politischen Forderung nach einer stärkeren sektorenübergreifenden Versorgung sieht der BdB darin einen bestehenden Versorgungsansatz, der nicht zusätzlich belastet werden dürfe. „Belegärztinnen und Belegärzte praktizieren dies seit Langem“, erklärte van Rhee.

Vergütungsbegrenzung sorgt für Kritik

Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante zusätzliche Begrenzung der Vergütung belegärztlicher Leistungen. Die politische Zielsetzung, durch eine Begrenzung ärztlicher Leistungen Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden, sei auf das Belegarztwesen aus Sicht des BdB nicht sachgerecht übertragbar.

Nach Angaben des Verbandes sind die Vergütungen für Belegärzte bereits heute vergleichsweise unattraktiv. Gleichzeitig nehme die Zahl der Belegabteilungen kontinuierlich ab. Eine relevante Ausweitung der belegärztlichen Leistungsmenge sei deshalb nicht zu erwarten. Eine zusätzliche Mengenbegrenzung könne vielmehr die wirtschaftliche Grundlage bestehender Strukturen weiter verschlechtern.

Der BdB fordert deshalb, belegärztliche Leistungen aus der mengenbegrenzten Gesamtvergütung herauszunehmen. Der Verband verweist dabei auf Regelungen des § 87d SGB V, nach denen bestimmte Leistungsbereiche von der Mengenbegrenzung ausgenommen werden können.

Bedeutung für das Klinikmanagement

Für Krankenhäuser kann die Entwicklung insbesondere dort relevant werden, wo Belegabteilungen einen Bestandteil der regionalen Versorgung darstellen. Ein Rückgang belegärztlicher Strukturen könnte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit operativer Leistungen, die Auslastung vorhandener stationärer Kapazitäten und die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Fachärzten und Krankenhäusern haben.

Der Konflikt berührt damit auch die aktuelle Diskussion über Ambulantisierung und sektorenübergreifende Versorgung. Während die Gesundheitspolitik die Verlagerung geeigneter Leistungen aus dem stationären Bereich und eine engere Verzahnung der Versorgungssektoren vorantreibt, warnt der BdB davor, bestehende Schnittstellenmodelle durch zusätzliche Vergütungsbegrenzungen wirtschaftlich zu schwächen.

Ob und in welchem Umfang die geplanten Regelungen das Belegarztwesen tatsächlich betreffen werden, hängt von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab. Der BdB fordert bereits jetzt eine entsprechende Berücksichtigung der belegärztlichen Versorgung.