AOP-Katalog und Vergütung ab dem 01. Januar 2025

Vertragsänderungen für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe

Zum 01. Januar 2025 haben sich die Vertragspartner des AOP-Vertrages auf eine Anpassung des Vertrags zur Durchführung von ambulant durchführbaren Operationen und sonstigen stationsersetzenden Eingriffen gemäß § 115b Abs. 1 SGB V verständigt. Dies betrifft auch die dazugehörigen Anlagen, die die Vergütung und die Durchführung dieser Eingriffe regeln.

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