Zur Vergütung einer teilstationären psychiatrischen Behandlung bei schwerer Depression mit der Frage einer sekundären Fehlbelegung
S 2 KR 2292/13 | Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 18.05.2017
[…] Im Gutachten des Sachverständigen wird die Schwere der Erkrankung, die die teilstationäre Behandlung in vollem Umfang erforderte, insbesondere daran festgemacht, dass der Versicherten bereits 4 Wochen nach der vorausgegangenen 10wöchigen stationären Behandlung von ihrem ambulanten Facharzt für Neurologie und Psychiatrie mit der Diagnose rezidivierende depressive Störung – schwere Episode erneut eine Krankenhausbehandlung verordnet worden war. Es wird weder vom MDK ausgeführt noch ist der Krankenakte zu entnehmen, auf welche Ursachen der erhebliche Stimmungseinbruch nach relativ kurzer Zeit zurückzuführen ist. Jedenfalls ist es für die Kammer nicht erkennbar, warum unter diesen Umständen die vom MDK vorgeschlagene kurze Krisenintervention in jedem Fall ausreichend gewesen sein soll. Die hierfür vom MDK angeführte Begründung, dass nach 10wöchiger stationärer Behandlung es der Versicherten bei einem Aufflammen der schweren Depression möglich sein müsste, sich nach zwei Wochen soweit zu stabilisieren, dass eine weitere ambulante Behandlung ausreichend ist, wird nicht weiter durch Argumente untermauert. Zu berücksichtigen ist hier nach Auffassung der Kammer insbesondere, dass gerade nicht erkennbar war, dass bestimmte konkrete Ereignisse diese gesundheitliche Verschlechterung ausgelöst haben. Der medizinische Sachverständige stellt jedenfalls fest, dass die ärztliche Erfahrung unter den gegebenen Umständen gegen einen hinreichenden medizinischen Erfolg einer kurzen Krisenbehandlung spreche. Die Kammer schließt sich dieser Einschätzung an.
Siehe auch:
- Zur Vergütung einer teilstationären psychiatrischen Behandlung bei schwerer Depression mit der Frage einer sekundären FehlbelegungS 2 KR 2292/13 | Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 18.05.2017 Im Gutachten des Sachverständigen wird die Schwere der Erkrankung, die die teilstationäre Behandlung in vollem Umfang erforderte, insbesondere daran festgemacht, dass der Versicherten bereits 4 Wochen nach der vorausgegangenen 10wöchigen stationären Behandlung von ihrem ambulanten Facharzt für Neurologie und Psychiatrie ...
- Zur Vergütung einer teilstationären psychiatrischen Behandlung bei schwerer Depression mit der Frage einer sekundären FehlbelegungL 1 KR 47/17 | Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23.08.2018 Im Übrigen sehe der medizinische Sachverständige in der Tatsache, dass die Versicherte während der teilstationären Behandlung wenig Motivation gezeigt habe, gerade eine Folge der diagnostizierten Depression und zugleich auch ein Hindernis in Bezug auf eine ambulante Weiterbehandlung, die auch vom MDK als ...