Zur Vergütung einer teilstationären psychiatrischen Behandlung bei schwerer Depression mit der Frage einer sekundären Fehlbelegung

L 1 KR 47/17 | Landessozialgericht , vom 23.08. 
[…] Im Übrigen sehe der medizinische Sachverständige in der Tatsache, dass die Versicherte während der teilstationären Behandlung wenig Motivation gezeigt habe, gerade eine Folge der diagnostizierten Depression und zugleich auch ein Hindernis in Bezug auf eine ambulante Weiterbehandlung, die auch vom als notwendig erachtet worden sei. […] Die Behandlung sei aus medizinischen Gründen in vollem Umfang erforderlich gewesen […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

Das könnte Dich auch interessieren …