Datenschutzverstoß des Arbeitgebers MDK?

Darf der Me­di­­ni­sche Dienst der Kran­ken­kas­sen () auch Gut­ach­ten über die ei­ge­nen Mit­ar­bei­ter spei­chern? Um dies zu klä­ren, hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof zur Vor­ab­ent­schei­dung ver­schie­de­ne Fra­gen zur Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung () vor­ge­legt, die wegen der Dop­pel­rol­le des MDK als Gut­ach­ter und Ar­beit­ge­ber vi­ru­lent ge­wor­den sind. […]

Quelle: Beck

Das könnte Dich auch interessieren …