PrüfvV 2014 galt im Jahr 2016 auch für sachlich-rechnerische Prüfungen…
B 1 KR 27/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 22.06.2022
§ 7 Abs 2 Satz 2 bis 4 PrüfvV 2014 enthält eine materielle Präklusionsregelung
Das LSG muss unter Anwendung des § 7 Abs 2 Satz 2 bis 4 PrüfvV 2014 erneut über den Vergütungsanspruch des Krankenhauses entscheiden. Hierfür ist unerheblich, dass der Vergütungsanspruch nach dem LSG-Urteil dem Grunde nach zwischen den Beteiligten „unstreitig“ ist. Der Aufrechnung der KK steht auch kein Aufrechnungsverbot entgegen […]
Ob das Krankenhaus hinsichtlich der oben genannten, ihrer Art nach konkret angeforderten Unterlagen präkludiert ist, ergibt sich aus den Feststellungen des LSG nicht. Nach § 7 Abs 2 Satz 3 PrüfvV 2014 hat das Krankenhaus die Unterlagen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Unterlagenanforderung an den MDK zu übermitteln. Es steht nicht fest, wann dem Krankenhaus die Prüfanzeige des MDK mit der Unterlagenanforderung zuging und ob die Unterlagen beim MDK fristgerecht eingegangen sind.