Neuropädiatrische Komplexbehandlung (OPS 9-403.5): Stationäre Aufnahme nur bei vollständiger Erfüllung aller Leistungsmerkmale und multidisziplinärer Betreuung
L 10 KR 172/20 | Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.07.2024
Die neuropädiatrische Komplexbehandlung (OPS 9-403.5) umfasse eine Vielzahl von Leistungen, die einzeln auch ambulant erbracht werden können. Ihre spezifische Bedeutung für die stationäre DRG-Kodierung liegt in der Notwendigkeit, diese Leistungen innerhalb eines zusammenhängenden Gesamtkonzepts zu erbringen. Hierbei ist eine multidisziplinäre Betreuung über den vorgesehenen Zeitraum unabdingbar.
Die stationäre Aufnahme eines Patienten werde nur dann anerkannt, wenn alle vorgesehenen Leistungsmerkmale im Verlauf der Behandlung erfüllt werden. Ein Vergütungsanspruch bestehe nicht, wenn diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.