Datenschutzverstoß führt zum Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden

16 TaBV 109/24 | Hessisches Landesarbeitsgericht, Entscheidung vom 10.03.2025 – Kolumne-Beitrag von Kanzlei Gleiss Lutz auf FAZ.net

recht gesundheitswesenEin Betriebsratsmitglied kann wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervor. Der Fall verdeutlicht die hohen Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten – insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens mit besonders sensiblen Beschäftigten- und Patientendaten.

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