Abrechnung des OPS 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung auch auf IMC-Station möglich, wenn apparative und personelle Strukturen den Mindestvoraussetzungen des OPS-Codes entsprechen

L 4 KR 326/17 | Bayerisches , Urteil vom 15.02.2019

Entgegen der Ansicht der Beklagten hat das nicht den Unterschied zwischen Intensivstation und IMC-Station verkannt. Es ist vielmehr zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mindestmerkmale des OPS 8-980 () in dem von der Klägerin betriebenen erfüllt sind und die zweimalige Verwendung des Begriffes „Intensivstation“ im Rahmen der Mindestmerkmale des OPS 8-980 der Anwendung dieses OPS im vorliegenden Fall für die Behandlung auf der IMC-Station nicht entgegensteht. Es hat weiter richtig darauf hingewiesen, dass es auf die strukturelle Aufgabe der IMC-Station im konkreten Fall als Intensivstation und die Art und Weise der vorliegend durchgeführten Behandlung als intensivmedizinische ankommt. […]

Der OPS 8-980 setzt auch bei der nach des anzuwendenden strengen Wortauslegung der Vergütungsregelung gerade nicht den Aufenthalt in einer als solchen bezeichneten Intensivstation voraus. Vielmehr sind die Anforderungen an die apparative und personelle Ausgestaltung der Einheit, für die eine Anwendbarkeit der OPS 8-980 gegeben ist, in der Vergütungsregelung im Einzelnen festgelegt […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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