Universitätskliniken und BG Kliniken fordern verbindliche Krisenvorsorge
VUD und BG Kliniken verlangen gesetzliche Regeln für Personal, kritische Infrastruktur und die medizinische Versorgung im Bündnis- und Verteidigungsfall
Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und die BG Kliniken fordern verbindliche gesetzliche Regelungen zur Vorbereitung der Krankenhäuser auf Krisen- und Verteidigungssituationen. In ihrem veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier „Krisenvorsorge jetzt umsetzen“ formulieren sie konkrete Anforderungen an das angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen widerstandsfähige Krankenhausinfrastrukturen, verbindliche Krisenpläne, die Verfügbarkeit medizinischen Personals sowie eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen ziviler und militärischer Gesundheitsversorgung.
Nach Angaben der beiden Verbände müssen Krankenhäuser auch bei länger andauernden Strom- und Wasserausfällen, unterbrochenen Lieferketten oder einer massiven Zunahme behandlungsbedürftiger Patienten arbeitsfähig bleiben. Universitätskliniken und BG Kliniken sehen sich dabei gemeinsam mit den Bundeswehrkrankenhäusern in einer besonderen Verantwortung.
Einheitliche Krisenpläne und digitales Lagebild gefordert
Ein zentraler Punkt ist die Weiterentwicklung der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP). Nach Einschätzung der Verbände berücksichtigen bestehende Konzepte häufig nur zeitlich und regional begrenzte Schadensereignisse. Längerfristige Kapazitätsüberschreitungen und der gleichzeitige Ausfall kritischer Krankenhausfunktionen seien dagegen nicht ausreichend abgebildet.
VUD und BG Kliniken fordern deshalb bundesweit abgestimmte und verpflichtende Anforderungen an entsprechende Szenarien.
Ergänzend soll ein mindestens auf Landesebene einheitliches digitales Echtzeit-Lagebild entstehen. Dieses soll unter anderem verfügbare Intensivbetten, ECMO-Geräte, Personal, Medikamente und medizinische Ausstattung erfassen. Ziel ist es, Behandlungskapazitäten überregional zu koordinieren und Patientenverlegungen schneller zu organisieren.
Auch organisations- und länderübergreifende Krisenübungen sollen stärker gefördert werden.
Personalvorgaben und Dokumentationspflichten im Krisenfall aussetzen
Besonders weitreichend sind die Forderungen zur Personalverfügbarkeit. Die Verbände sprechen sich für eine gesetzliche Grundlage aus, um sogenannte Mehrfachassignierungen zu erfassen. Gemeint sind Beschäftigte, die neben ihrer Tätigkeit im Krankenhaus beispielsweise bei Hilfsorganisationen oder als Reservisten der Bundeswehr eingeplant sind.
Eine verbindliche Priorisierung soll verhindern, dass dieselben Personen in mehreren Organisationen gleichzeitig als verfügbare Einsatzkräfte berücksichtigt werden.
Darüber hinaus fordern VUD und BG Kliniken, bei Feststellung eines Zustimmungs-, Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfalls die gesetzlichen und untergesetzlichen Personalvorgaben sowie Dokumentations- und Meldepflichten in der stationären Versorgung automatisch auszusetzen.
Das Positionspapier nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) und Prüfungen des Medizinischen Dienstes. Ziel ist es, Personalressourcen für die unmittelbare Patientenversorgung freizusetzen.
Auch der Einsatz von Medizinstudierenden und Auszubildenden in Gesundheitsberufen soll für Krisensituationen rechtlich geregelt werden. (1)
Kliniken sollen bei Medikamenten und Infrastruktur unabhängiger werden
Weitere Forderungen betreffen die technische und materielle Widerstandsfähigkeit der Krankenhäuser.
Neben einer ausfallsicheren Strom- und Wasserversorgung nennen die Verbände unter anderem alternative Kommunikationswege, geschützte Behandlungsräume, die Versorgung mit medizinischen Gasen und eine strategische Lagerhaltung.
Für Krankenhausapotheken sollen rechtliche Hürden bei der Bevorratung und Eigenproduktion kritischer Arzneimittel reduziert werden. Vorgesehen sind unter anderem erleichterte Möglichkeiten zum Austausch von Arzneimitteln zwischen Krankenhausapotheken und zum Bezug von Medikamenten aus dem Ausland.
Auch die Versorgung mit Blutprodukten müsse im Krisenfall einschließlich einer schnellen Ausweitung der Produktionskapazitäten gesichert sein.
Investitionsmittel zur Stärkung der Krankenhausresilienz sollten nach Auffassung der Verbände vorrangig Universitätskliniken, BG Kliniken und Bundeswehrkrankenhäuser berücksichtigen.
Vier Versorgungscluster für die zivil-militärische Zusammenarbeit
Für die Versorgung einer großen Zahl verletzter Soldatinnen und Soldaten greifen die Verbände ein bereits auf Länderebene vorgesehenes Cluster-Konzept auf.
Demnach soll Deutschland in die vier Versorgungsregionen Nord, Ost, Süd und West gegliedert werden. Innerhalb dieser Regionen sollen zentrale Übergabepunkte, sogenannte Hubs, die Verteilung von Verletzten zwischen militärischen und zivilen Einrichtungen koordinieren.
Universitätskliniken und BG Kliniken sollen hierbei zentrale Aufgaben übernehmen. Auch weitere Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen müssen nach Auffassung der Verbände in die Versorgungsnetzwerke eingebunden werden. Perspektivisch wird ein bundesweit einheitliches System zur Nachverfolgung der Patientenverlegungen gefordert.
Die beiden Klinikverbünde sehen das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz als notwendigen rechtlichen Rahmen, um Zuständigkeiten, Verlegungsverfahren und Ressourcenplanung verbindlich zu regeln. Bei den veröffentlichten Vorschlägen handelt es sich bislang um Forderungen der Verbände, nicht um bereits beschlossene gesetzliche Vorgaben.







