Drei sächsische Maximalversorger sichern Sterilgutversorgung gemeinsam ab

Uniklinika Dresden und Leipzig sowie Klinikum Chemnitz vereinbaren gegenseitige Unterstützung bei Krisen und Kapazitätsausfällen

Die Universitätsklinika Dresden und Leipzig sowie das Klinikum Chemnitz haben eine Vereinbarung zur gegenseitigen Absicherung ihrer Sterilgutversorgung geschlossen. Die drei sächsischen Maximalversorger wollen sich bei technischen Störungen, Kapazitätsengpässen und Katastrophenfällen gegenseitig unterstützen. Ziel ist es, die Versorgung mit sterilen Medizinprodukten auch bei längerfristigen Ausfällen einzelner Aufbereitungseinrichtungen sicherzustellen.

Die am 20. Oktober 2026 bekannt gegebene Kooperation tritt unmittelbar in Kraft. Wie das Universitätsklinikum Dresden in einer gemeinsamen Pressemitteilung erläutert, ist die Zusammenarbeit insbesondere für Notfall- und Krisensituationen vorgesehen, in denen Betriebsstörungen voraussichtlich nicht innerhalb von sechs Stunden behoben werden können.

Gegenseitige Nutzung von Aufbereitungskapazitäten

Die Vereinbarung sieht vor, dass die beteiligten Krankenhäuser bei Bedarf Räumlichkeiten, technische Ausstattung und Kapazitäten zur Aufbereitung von Medizinprodukten gegenseitig bereitstellen.

Kommt es beispielsweise durch eine Havarie oder einen längerfristigen technischen Ausfall zu Einschränkungen in der eigenen Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP), können die betroffenen Instrumente und Medizinprodukte nach Abstimmung an einen der beiden anderen Standorte transportiert werden. Dort erfolgen Reinigung, Desinfektion und Sterilisation.

Damit soll verhindert werden, dass ein Ausfall der Sterilgutaufbereitung unmittelbar zu längerfristigen Einschränkungen des Operationsbetriebs und der Patientenversorgung führt.

Die Kooperation schafft hierfür einen vertraglichen Rahmen, der die gegenseitige Unterstützung bereits vor Eintritt einer Krisensituation regelt.

Zusammenarbeit soll auf weitere kritische Infrastrukturen ausgeweitet werden

Über die Sterilgutversorgung hinaus planen die drei Maximalversorger eine engere Zusammenarbeit bei der Absicherung kritischer Krankenhausinfrastrukturen.

Prof. Dr. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig, bezeichnet die Vereinbarung als einen Baustein zur Aufrechterhaltung der Krankenhausversorgung in Notfallsituationen. Die beteiligten Einrichtungen wollen ihre bestehenden Kooperationen insbesondere bei KRITIS-Strukturen und der Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit weiterentwickeln.

Auch die medizinischen Verantwortlichen der Universitätsklinik Dresden und des Klinikums Chemnitz betonen die Bedeutung gemeinsamer Vorsorgestrukturen, um medizinische Leistungen selbst bei größeren Betriebsstörungen aufrechterhalten zu können.

Bedeutung für das klinische Risikomanagement

Die Sterilgutaufbereitung gehört zu den kritischen betrieblichen Versorgungsprozessen eines Krankenhauses. Einschränkungen können sich unmittelbar auf die Verfügbarkeit chirurgischer Instrumente und damit auf die Durchführung operativer Eingriffe auswirken.

Die Vereinbarung der drei sächsischen Maximalversorger zeigt einen möglichen Ansatz für die übergreifende Absicherung solcher Prozesse. Statt ausschließlich auf eigene technische Redundanzen und Notfallkapazitäten zu setzen, schaffen die Kliniken zusätzliche Ausweichmöglichkeiten durch eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit.

Für das Krankenhausmanagement sind dabei insbesondere abgestimmte Notfallprozesse, Transportlogistik, die Rückverfolgbarkeit aufbereiteter Medizinprodukte und die Einhaltung der hygienischen Qualitätsanforderungen von Bedeutung.

Ob und in welchem Umfang die gegenseitige Unterstützung tatsächlich erforderlich wird, hängt von den jeweiligen Störungsszenarien und verfügbaren Ersatzkapazitäten ab. Mit der Vereinbarung schaffen die drei Krankenhäuser zunächst die organisatorische Grundlage für eine gemeinsame Krisenvorsorge.