Mindestmengenregelungen in Sachsen: Qualitätssicherung in der Krankenhausversorgung
Neue Mindestmengen für spezialisierte Behandlungen ab 2026 und 2027 beschlossen
Die aktuellen Mindestmengenregelungen sollen die Behandlungsqualität in sächsischen Krankenhäusern weiter verbessern. Durch eine Mindestanzahl an durchgeführten Eingriffen pro Jahr wird gewährleistet, dass Kliniken ausreichend Erfahrung mit bestimmten komplexen Behandlungen haben.
Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen, betont, dass die Mindestmengenregelungen Komplikationen reduzieren, die Patientensicherheit erhöhen und die Überlebenschancen verbessern. Die fortschreitende Konzentration spezialisierter Leistungen zeigt sich beispielsweise an der Zulassung bestimmter Klinikstandorte für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre im Jahr 2025.