Klage gegen Kreistagsbeschluss zur Geburtsklinik Kamenz eingereicht
Verwaltungsgericht Dresden prüft Eilantrag zum 500.000-Euro-Zuschuss des Landkreises Bautzen
Im Landkreis Bautzen wird der Kreistagsbeschluss zum Erhalt der Geburtsklinik am Krankenhaus Kamenz juristisch überprüft. Ein Mitglied des Kreistages hat beim Verwaltungsgericht Dresden Klage eingereicht und zugleich einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung darf der Beschluss vorerst nicht umgesetzt werden.
Der Streit um die Zukunft der geburtshilflichen Versorgung in Kamenz erreicht damit die nächste juristische Ebene. Der Beschluss des Sonderkreistages vom 31. Mai 2026 sah vor, den Betrieb der Geburtsklinik am Krankenhaus Kamenz mit einem Zuschuss von bis zu 500.000 Euro bis längstens Ende 2026 abzusichern. Gegen diese Entscheidung wurde nun Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Nach Angaben des Landkreises Bautzen wurde das Gericht unmittelbar über den Vorgang informiert und der Landkreis hat fristgerecht Stellung genommen.
Im Mittelpunkt der Klage stehen verfahrensrechtliche Fragen. Der Kläger bestreitet insbesondere die Eilbedürftigkeit der Entscheidung, die Grundlage für die kurzfristig einberufene Sondersitzung des Kreistages war. Zudem wird beanstandet, dass nach Darstellung der Klage in den Sitzungsunterlagen wesentliche Dokumente gefehlt hätten. Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Landkreis im Rahmen des Eilverfahrens zur kurzfristigen Stellungnahme aufgefordert. Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet. Bis dahin ist der Landkreis durch das Gericht angewiesen, keine Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu ergreifen.
Der Kreistagsbeschluss vom 31. Mai 2026 sieht vor, die Geburtsklinik in Kamenz vorübergehend mit einem Zuschuss von bis zu 500.000 Euro zu unterstützen. Ziel ist es, den Betrieb bis zum Ende des Jahres 2026 aufrechtzuerhalten und Zeit für mögliche strukturelle Lösungen in der regionalen Geburtshilfe zu gewinnen. Die Finanzierung ist zugleich politisch umstritten. Zur Gegenfinanzierung wurde im Kreistag eine Reduzierung des öffentlichen Nahverkehrs an Wochenenden und in den Ferien beschlossen.




