IQTIG-Bericht: Viele Psychiatrien verfehlen PPP-RL-Vorgaben
Nur etwa jede zweite Einrichtung erfüllt Mindestanforderungen zur Personalausstattung
Der aktuelle Quartalsbericht des Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zeigt weiterhin erhebliche Umsetzungsprobleme bei der PPP-Richtlinie. Im dritten Quartal 2025 erfüllten lediglich rund die Hälfte der ausgewerteten Einrichtungen die Mindestvorgaben zur Personalausstattung vollständig. Grundlage der Auswertung sind Daten von insgesamt 1.120 Standorten.
Mit der seit 2020 geltenden „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) verfolgt der Gemeinsamer Bundesausschuss das Ziel, verbindliche Mindeststandards für die personelle Ausstattung psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen sicherzustellen. Der nun veröffentlichte Quartalsbericht des Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen für das dritte Quartal 2025 verdeutlicht jedoch, dass viele Einrichtungen weiterhin Schwierigkeiten haben, die Anforderungen vollständig umzusetzen.
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede zwischen rechnerischem Personalumsetzungsgrad und tatsächlicher Richtlinienerfüllung. In der Erwachsenenpsychiatrie erfüllten lediglich 51,3 Prozent der Einrichtungen die Mindestvorgaben vollständig. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie lag der Anteil bei 54,8 Prozent, in der Psychosomatik sogar nur bei 48,1 Prozent. Gleichzeitig weist der Bericht bundesweit vergleichsweise hohe durchschnittliche Umsetzungsgrade aus. Über alle Berufsgruppen hinweg erreichten Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie im Tagdienst rechnerisch einen Erfüllungsgrad von 98,3 Prozent. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie lag dieser Wert bei 102,2 Prozent, in psychosomatischen Einrichtungen sogar bei 109,9 Prozent.
Dass dennoch nur etwa jede zweite Einrichtung die PPP-RL formal erfüllt, hängt mit der Systematik der Richtlinie zusammen. Bereits wenn eine einzelne Berufsgruppe die vorgegebenen Mindestwerte unterschreitet, gilt die Einrichtung insgesamt als nicht regelkonform. Die Vorgaben beziehen sich dabei auf mehrere Berufsgruppen und differenzierte Behandlungsbereiche. Für das Jahr 2025 sieht die Übergangsregelung einen Mindestumsetzungsgrad von 90 Prozent vor.
Für Krankenhäuser und Klinikmanagement bleibt die Umsetzung der PPP-RL damit eine zentrale organisatorische und wirtschaftliche Herausforderung. Insbesondere der anhaltende Fachkräftemangel in psychiatrischen und psychosomatischen Berufsgruppen erschwert vielerorts die vollständige Einhaltung der Vorgaben. Gleichzeitig erhöhen die regulatorischen Anforderungen den Dokumentations- und Steuerungsaufwand in den Einrichtungen erheblich.
Die veröffentlichten Quartalsberichte stehen über das IQTIG als PDF-Dokumente zum Download bereit und umfassen die Berichtszeiträume Q1/2025, Q2/2025 und Q3/2025.






