G-BA ergänzt Mindestmengen für Knieendoprothesen: Revisionseingriffe und Unikondyläre Schlittenprothesen
Neue Regelungen treten rückwirkend ab 1. Januar 2026 in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 zwei neue Mindestmengenregelungen für Kniegelenk-Endoprothesen beschlossen. Die Änderungen betreffen Unikondyläre Schlittenprothesen und Revisionseingriffe nach Knieendoprothesen. Die Regelungen wurden am 26. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026.
Die neuen Mindestmengenregelungen sollen die Qualität der Knieendoprothesenversorgung weiter verbessern, indem sie eine Mindestanzahl von Eingriffen pro Krankenhausstandort vorschreiben.
Neue Differenzierung nach Erstimplantation, Teilprothesen und Revisionen – Übergangsfristen bis 2030 (18.12.2025)
Für Unikondyläre Schlittenprothesen wird ab 2028 eine jährliche Mindestmenge von 20 Eingriffen pro Standort eingeführt. In den Kalenderjahren 2026 und 2027 gilt übergangsweise keine Mindestmenge. Bis zum 7. August 2027 müssen Krankenhäuser eine Prognosedarlegung für die Zulässigkeit der Leistungserbringung im Jahr 2028 vorlegen. Die OPS-Codes für diese Eingriffe umfassen 5-822.00 (nicht zementiert), 5-822.01 (zementiert) und 5-822.02 (Hybrid/teilzementiert).
Für Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen gilt künftig eine jährliche Mindestmenge von 25 Eingriffen pro Standort. Auch hier greift für 2026 und 2027 eine Übergangsregelung ohne verpflichtende Mindestmenge. Prognosen für das Kalenderjahr 2028 müssen ebenfalls bis spätestens 7. August 2027 eingereicht werden. Die bisherigen Nummerierungen in der Anlage der Mindestmengenregelungen werden entsprechend angepasst.
Die Änderungen betreffen sowohl den Regelbetrieb als auch Krankenhäuser, die eine Leistung erstmalig oder nach Unterbrechung erneut erbringen. In der Übergangsphase bis Ende 2026 wird die schriftliche Form für Prognosedarlegungen genutzt, abweichend von den regulären Vorgaben.
Die G-BA-Mindestmengenregelungen sollen dazu beitragen, die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität bei komplexen Knieoperationen zu stärken, indem Erfahrungen und Routine an weniger Standorten gebündelt werden.






