Pflegepersonaluntergrenzen: Bündnis fordert Reform für Kinder

Stellungnahme zur PpUGV kritisiert die Zuordnung pädiatrischer Fälle zu Erwachsenenbereichen und fordert eine aufwandsgerechte Personalbemessung

Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit (KJG) fordert Änderungen an der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV). In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf der siebten Änderungsverordnung kritisiert der Verband, dass die vorgesehene Fortschreibung der Indikatoren-DRGs bestehende Probleme der pädiatrischen Pflegepersonalbemessung nicht behebt. Insbesondere die Zuordnung von Kindern und Jugendlichen zu pflegesensitiven Bereichen der Erwachsenenmedizin sowie die Berücksichtigung multiprofessioneller Teams müssten neu geregelt werden.

Der Referentenentwurf sieht eine technische Anpassung der Indikatoren-DRGs in der Anlage zu § 3 Absatz 1 PpUGV an das aG-DRG-System 2026 vor. Die verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen nach § 6 PpUGV und der Umfang der pflegesensitiven Bereiche sollen unverändert bleiben. Gegen diese Fortschreibung erhebt das Bündnis grundsätzlich keine Einwände.

Indikatoren-DRGs erfassen auch pädiatrische Behandlungen

Kritisch bewertet das Bündnis die bisherige Systematik zur Ermittlung pflegesensitiver Bereiche. Zahlreiche Indikatoren-DRGs der Erwachsenenmedizin umfassen auch Behandlungen von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen.

Als Beispiele nennt der Verband die DRGs H63A, E65A, E69A, K64C und R62B aus dem Bereich der Inneren Medizin. Durch die bisherige Zuordnung könnten Fälle von Minderjährigen bei der Ermittlung pflegesensitiver Bereiche der Erwachsenenmedizin berücksichtigt werden.

Das Bündnis sieht darin einen strukturellen Widerspruch zu den besonderen Anforderungen der Kinderkrankenpflege. Die Versorgung minderjähriger Patienten erfordere altersgerechte pflegerische Kompetenzen, die sich unter anderem aus anatomischen und physiologischen Besonderheiten, spezifischen Krankheitsbildern und der Einbeziehung von Bezugspersonen ergeben.

Deshalb fordert der Verband, altersdifferenzierte DRGs systematisch zu überprüfen und pädiatrischen Bereichen zuzuordnen. Alternativ sollten Fälle von Patientinnen und Patienten im Alter von 0 bis 17 Jahren bei der Ermittlung pflegesensitiver Bereiche der Erwachsenenmedizin nicht berücksichtigt werden.

Multiprofessionelle Teams sollen angerechnet werden

Ein weiterer Reformvorschlag betrifft den pflegesensitiven Bereich der speziellen Pädiatrie, insbesondere die Neuro- und Sozialpädiatrie.

Dort erfolgt die Versorgung häufig durch multiprofessionelle Teams, in denen neben Pflegefachpersonen auch therapeutische und pädagogische Berufsgruppen tätig sind.

Das Bündnis fordert deshalb, qualifizierte Berufsgruppen wie staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegekräfte bei den Personalschlüsseln der speziellen Pädiatrie gleichwertig anzurechnen.

Die bisherige Systematik berücksichtige diese besonderen Versorgungsstrukturen nach Auffassung des Verbands nicht ausreichend.

Kritik an fehlender aufwandsgerechter Personalbemessung

Mit Blick auf den im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Wegfall der Kinder-PPR 2.0 warnt das Bündnis vor einer unzureichenden gesetzlichen Absicherung der pädiatrischen Pflegepersonalausstattung.

Die Pflegepersonaluntergrenzen stellten nach seiner Einschätzung lediglich einen Mindestschutz dar, der für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kinderkrankenpflege nicht ausreiche.

Das Bündnis fordert daher eine bundeseinheitliche, am tatsächlichen Pflegeaufwand orientierte Personalbemessung für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Die Forderungen beziehen sich auf den laufenden Verordnungsprozess. Eine Änderung der Indikatoren-DRG-Zuordnung oder die zusätzliche Anrechnung pädagogischer und therapeutischer Berufsgruppen ist damit noch nicht beschlossen.