Fortschreibung der Indikatoren-DRGs in der PpUGV

Durch die Aktualisierung der Indikatoren DRGs als Anlage zu § 3 Absatz 1 PpUGV wird die jährlich notwendige, technische Anpassung vorgenommen und ein Wechsel auf das aG-DRG-System 2025 vollzogen. Mit der Fortschreibung ist weder eine Erweiterung noch eine Reduktion des Umfangs der Indikatoren-DRGs verbunden.

Bundesgesundheitsministerium (PDF, 621 kB)