DBfK warnt vor Aus für PPR 2.0 in Krankenhäusern
Pflegeverband sieht Patientensicherheit gefährdet und kritisiert geplante Abschaffung der Pflegepersonalbemessung
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt vor der geplanten Abschaffung der verpflichtenden Anwendung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und der damit verbundenen PPR 2.0. Wie der DBfK mitteilt, könnte die Aussetzung des Instruments im Rahmen der Änderungen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Patientensicherheit und die Arbeitsbedingungen in der Pflege erheblich beeinträchtigen.
Die PPR 2.0 gilt derzeit als zentrales Instrument zur Ermittlung des tatsächlichen Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern. Mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung wurden Strukturen geschaffen, um den erforderlichen Personaleinsatz systematisch zu erfassen und eine Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung zu schaffen.
Der DBfK kritisiert, dass diese Entwicklung durch die geplante Aussetzung der verpflichtenden Anwendung gestoppt werden könnte. Krankenhäuser hätten in den vergangenen Jahren Prozesse aufgebaut, Beschäftigte geschult und organisatorische Voraussetzungen geschaffen, um die Pflegepersonalbemessung umzusetzen.
„Die PPR 2.0 darf nicht abgeschafft werden“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Das Instrument mache sichtbar, wie viel Pflege tatsächlich benötigt werde, und bilde damit eine Grundlage für sichere Versorgung und angemessene Personalausstattung.
Nach Ansicht des Pflegeverbandes würde eine Abschaffung ein falsches Signal an eine Berufsgruppe senden, die bereits heute mit hoher Arbeitsbelastung und einem zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert sei.
DBfK warnt vor Wiederholung historischer Entwicklungen
Besonders kritisch bewertet der DBfK die geplante Änderung vor dem Hintergrund früherer Erfahrungen mit der Pflegepersonalsteuerung. Der Verband verweist auf die Aussetzung der damaligen Pflegepersonalregelung Mitte der 1990er Jahre. Nach der Abschaffung des Instruments im Jahr 1997 sei es zu einem deutlichen Personalabbau in der Krankenhauspflege gekommen.
Aus Sicht des DBfK besteht die Gefahr, dass sich eine ähnliche Entwicklung wiederholen könnte. Wenn der Pflegepersonalbedarf nicht mehr verbindlich ermittelt werde, könne er aus Steuerungsprozessen verschwinden. Die Folge könnten steigende Arbeitsverdichtung, zunehmende Belastungen für Pflegekräfte und negative Auswirkungen auf die Attraktivität des Pflegeberufs sein.
Gerade angesichts des bestehenden Fachkräftemangels sei es aus Sicht des Verbandes notwendig, vorhandene Instrumente weiterzuentwickeln und nicht abzuschaffen.
Weiterentwicklung statt Abschaffung gefordert
Der DBfK betont, dass die Herausforderungen der Krankenhausversorgung nicht durch den Abbau von Steuerungsinstrumenten gelöst werden könnten. Stattdessen müsse die Pflegepersonalbemessung fachlich ausgewertet, wissenschaftlich begleitet und weiterentwickelt werden.
Die PPR 2.0 sowie ihre geplante Weiterentwicklung zur PPR 2.x könnten dabei wichtige Grundlagen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung schaffen. Bestehende Instrumente sollten nach Ansicht des Verbandes nicht ausgesetzt werden, solange keine besseren Alternativen verfügbar seien.
Der Pflegeverband fordert Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, die entsprechenden Regelungen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz nicht zu beschließen und die verpflichtende Anwendung der PPR 2.0 weiterhin sicherzustellen.
Pflegepersonalbemessung als politischer Streitpunkt
Die Debatte um die PPR 2.0 zeigt den aktuellen Zielkonflikt zwischen Kostendämpfung und Versorgungssicherheit. Während die Politik angesichts steigender Gesundheitsausgaben nach Einsparmöglichkeiten sucht, sehen Pflegeverbände die Gefahr, dass notwendige Qualitäts- und Personalstandards geschwächt werden.
Für Krankenhäuser steht damit eine zentrale Frage der zukünftigen Personalsteuerung im Raum: Wie kann eine ausreichende Pflegekapazität gewährleistet werden, wenn gleichzeitig wirtschaftlicher Druck und Fachkräftemangel zunehmen?




