S1-Leitlinie Geriatrisches Assessment der Stufe 2 – Living Guideline
Leitlinie unterstützt patientenzentrierte Auswahl und Anwendung von Assessment-Instrumenten
Die Living Guideline zum geriatrischen Assessment der Stufe 2 bietet eine strukturierte Orientierung für die Auswahl und Anwendung vertiefender geriatrischer Testverfahren. Sie stellt eine Auswahl etablierter Instrumente aus dem deutschsprachigen Raum vor, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nicht genannte Verfahren nicht als unterlegen zu bewerten sind. In Kapitel 2 werden die Instrumente dimensionsbezogen in Kurztexten eingeordnet und in tabellarischer Form standardisiert charakterisiert. Zudem zeigt die Leitlinie beispielhaft auf, wie der in der Therapie zunehmend verfolgte Ansatz der personalisierten Medizin auf das geriatrische Assessment übertragen werden kann.
Die Leitlinie richtet sich insbesondere an Geriaterinnen und Geriater in leitender Funktion. Sie soll dabei helfen, eine auf das jeweilige Patientenkollektiv abgestimmte Auswahl an Assessment-Instrumenten zu treffen und standardisierte Entscheidungsbäume für deren Einsatz zu definieren. Beispielhafte patientenzentrierte Auswahlpfade sind in der Leitlinie ausführlich dargestellt.
In der Kodierung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung ist das korrekte Durchführen des Assessments der Stufe 2 hinsichtlich der sozialen Situation, Selbsthilfefähigkeit, Mobilität, Kognition und Emotionslage für die Vergütung relevant. Assessment dient der Optimierung der Therapie. Ein Instrument, dessen Einsatz nicht weniger therapierelevante Information erbringt, als mit dem korrespondierenden von der AGAST genannten (Timed Up and Go, Barthel-Index, MMSE, GDS-15) zu erwarten gewesen wäre, ist im konkreten Fall (mindestens) gleichwertig.
Angesichts der heterogenen Aus- und Fortbildungswege der im geriatrischen Team tätigen Berufsgruppen führt die Leitlinie den Begriff „spezifisch geschultes Fachpersonal“ ein. Damit wird berücksichtigt, dass die sichere Anwendung einzelner Assessment-Instrumente nicht allein aus dem formalen Berufs- oder Studienabschluss ableitbar ist. Die Verantwortung für die Beurteilung des Schulungsbedarfs und die entsprechende Qualifizierung liegt bei der leitenden Geriaterin oder dem leitenden Geriater.




